
Brief
Einem Brief und Siegel geben: ihm Gewissheit geben. Aus der Gerichtssprache entlehnt. Ein Brief ohne Siegel war als Urkunde nicht rechtsgültig. Erst die vereinten Merkmale Brief und Siegel verbürgten den vollständigen Rechtsanspruch, wobei das Siegel für den Wert der Urkunde von besonderer Bedeutung war.
Ding
Aller guten Dinge sind drei, mit der Betonung auf drei. Die Drei ist seit alter eine Zahl mit hoher kultischer Bedeutung. Hier aus der Rechtssprache. „Ding“ ist hier nicht „Sache“ sondern das altdeutsche Gericht, die Gerichtsversammlung, das „thing“. Der Angeklagte musste dreimal zum Ding oder eben Gericht geladen werden; erschien er auch beim dritten Mal nicht, wurde er in Abwesenheit verurteilt. Auch in jemand „dingfest machen“ steckt noch diese Bedeutung.
Bank
Etwas auf die lange Bank schieben: eine Entscheidung hinausschieben. Nach Einführung des römischen Rechts wurden in Deutschland auch schriftlich Akten vor Gericht eingeführt, zu deren Aufbewahrung nicht Schränke, sondern lange, bankähnliche Truhen dienten. Was in die Truhe kam, blieb meistens lange liegen, während der Richter das Aktenstück auf seinem Tisch sogleich bearbeitete.
Stab
Über jemand den Stab brechen: ihn verurteilen. Der Stab spielte schon in der germanischen Rechtssprechung eine große Rolle. Bei Verkündung des Todesurteils wurde vom Richter ein Stab über dem Haupt des Verurteilten zerbrochen und vor die Füße geworfen. Daher auch: jemand etwas vor die Füße werfen oder jemand etwas vorwerfen. Wer mit jemand bricht, nämlich den Stab, kündigt ihm die Freundschaft.
Anhängen
Jemand etwas anhängen: im Recht des Mittelalter waren sinnfällig, oft drastische Strafen fällig. Dem Rechtsbrecher wurde beispielsweise ein anschauliches Zeichen seines Strafanlasses um den Hals gebunden. Dem Dieb der gestohlene Gegenstand, Trinkern eine Flasche, zänkischen Weibern ein Besen und Buhlerinnen Steine in obszöner Form. Heute wird gerade der gemeint, dem zu Unrecht etwas „angehängt“ wurde.
Bissen
Da bleibt einem der Bissen im Hals stecken. Mittelalterliches Gottesurteil, bei dem der Angeschuldigte ein Stück trockenes Brot oder harten Käses hinunterschlucken musste. Gelang ihm das ohne Schwierigkeiten, galt er als unschuldig. Blieb ihm jedoch der Bissen im Hals stecken, so war er in den Augen der Richter der Tat überführt. Im ähnlichen Sinn wie, „darauf kannst Du Gift nehmen.“
Denken
Jemand einen Denkzettel geben: einen Tadel erteilen, auch Prügel verabreichen. Der „Denkzettel“ war ursprünglich im hansischen Recht (15.Jh.) eine Vorladung, eine amtliche Benachrichtigung.
Ehre
Jemand die Ehre abschneiden, jemand herabsetzen. Erinnert an die altdeutsche Strafe, dem Verleumder das lange Gewand abzuschneiden. In der beschämender Tracht musste er dann herumlaufen.
Feuer
Für etwas oder für jemand die Hand ins Feuer legen, sich für ihn verbürgen. Geht auf das mittelalterliche „Feuerurteil“ zurück, das in verschiedenen Formen verbreitet war. Der Angeklagte musste, um seine Unschuld zu beweisen, entweder seine Hand eine Zeitlang ins Feuer halten, mit entblößtem Arm einen Stein aus dem siedenden Wasser holen („Kesselfang“) oder ein glühendes Eisen eine Strecke weit tragen. Der Grad der dabei erlittenen Verbrennungen bestimmte Schuld oder Unschuld des durch „Gott gerichteten“. Als unschuldig galt nur, wer in kürzester Zeit wiederhergestellt war.
Für jemand durchs Feuer gehen, ihm zuliebe das Schwerste auf sich nehmen. Im Mittelalter galt der Gang durchs Feuer oder über glühende Pflugscharen als äußerstes dem Angeschuldigten angebotenes Beweismittel. In dem Zusammenhang auch, sich die Finger verbrennen, auf glühenden Kohlen sitzen.
Fuß
Sich auf den Fuß getreten fühlen, gekränkt sein. Wurzelt in der altdeutschen Rechtssymbolik. Wer seinen Fuß auf etwas setzte, nahm davon Besitz, wie der Sieger vom Besiegten.
Stehenden Fußes etwas tun: es sofort tun. Altdeutsche Gerichtssprache. War jemand mit dem Gerichtsurteil nicht zufrieden, konnte er es „schelten“, d.h. Einspruch erheben. Das musste er „stehenden Fußes“ (lateinisch: stante pede), also noch vor den Gerichtsschranken tun, sonst erlangte das Urteil Rechtskraft.
Das Recht mit Füßen treten: es schwer verletzen. Mittelalterlicher Rechtsbrauch. Wucherer und Ehebrecher mussten an drei Sonntagen hintereinander barfuss um die Kirche gehen, sich dann hinlegen und die Leute über sich treten lassen, eine symbolische Handlung, in der vermeintlich Gleiches mit Gleichem vergolten wurde.
Geschlagen
Ein geschlagener Mann sein; Einfluss, Achtung und Ansehen völlig verloren haben. Das entehrende an dieser Redensart wurzelt in der altdeutschen Strafe des Stäupens mit Rutenschlägen.
Gnade
Den Gnadenstoß geben: die Qualen durch rasches töten abkürzen. Früher galt diese Redensart nur dem Menschen. Die mittelalterliche Justiz kannte den Tod durch das Rädern. Bei dem „Rädern von oben“ konnte der Henker die Leiden des Verurteilten durch Gnadenstoß verkürzen. Ein schneller, geschickter Stoß machte dem Leben ein Ende.
Niere
An die Nieren gehen, es trifft mich empfindlich. „An die Nieren gehen“ war im Mittelalter eine schwere Strafe für Ehebrecher. Die Niere wurde als Sitz des Geschlechtstriebes angesehen und deswegen wurde Ehebruch mit dem Herausschneiden der Niere bestraft.
Allseits bekannte Redewendungen
- sich wie gerädert fühlen
- jemand Daumenschrauben ansetzen
- Kopf und Kragen riskieren