Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert – Teil IV. Seelsorge im Gefängnis und ihre Besonderheiten (Rainer B. Brackhane)

Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert

Teil IV. Seelsorge im Gefängnis und ihre Besonderheiten

Rainer B. Brackhane

Seelsorge unter Bedingungen des Strafvollzugs hat gewiss ihre eigenen Gesetze und dies gilt in besonderer Weise für das 19. Jahrhundert und für die Situation in Herford. Der Kammerassessor  von Blomberg hatte in seinem ausführlichen Gutachten von 1798 ausführlich dargelegt, dass nach neuerem Verständnis die Bestrafung nur ein Aspekt des Strafvollzuges sei, und die Idee des “Besserungsvollzuges” propagiert. Besondere Bedeutung maß er dabei der Resozialisierung, der Besserung durch Arbeit und Qualifizierung sowie – insbesondere – der seelsorgerischen Betreuung zu: die Gefangenen sollten in ihren Religionen unterwiesen und geübt werden. Blomberg sah – neben der Strafe – die moralische Besserung der “Züchtlinge” als Hauptzweck des Zuchthauses und forderte dazu die Anstellung eines “eigenthümlichen” (besonderen) Zuchtlehrers und die “Gelegenheit zur öffentlichen äußeren Gottesverehrung jeder Religionspartei” (§ 10). [Gutachten zur Verbesserung des Zuchthauses in Herford von Kammerassessor von Blomberg 1798. In: Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen. D 607 Kriegs- und und Domänenkammer Minden Nr. 3497]  Nur wenige Jahre später stellte allerdings Justizminister Albrecht Heinrich von Arnim fest

“… und selbst das Zuchthaus zu Herford hat jetzt weder Prediger noch Gottesdienst. - 
Die sonst dazu bestimmte Kirche ist vor der Hand in ein Fouragemagazin verwandelt.”

[Albrecht Heinrich von Arnim, Bruchstücke über Verbrechen und Strafe, oder Gedanken über die in den Preußischen Staaten bemerkte Vermehrung der Verbrechen gegen die Sicherheit des Eigenthums; nebst Vorschlägen, wie derselben durch zweckmäßige Einrichtung der Gefangenenanstalten zu steuern seyn dürfte. Zum Gebrauch der höhern Behörden. Frankfurt und Leipzig 1803, S. 231.]

Offenbar war die Raumnot im Grauen Kloster – dem ersten, eher provisorischen Herforder Gefängnis – mittlerweile so groß – dass die alte Kirche andersweitig verwendet werden musste; neben dem “Zuchthaus” waren ja hier auch noch Waisenhaus, “Irrenhaus” und Militär-Lazarett untergebracht.

In diesem ersten Herforder Gefängnis im Grauen Kloster gab es für die Inhaftierten keinerlei Seelsorge.  Sie konnten allenfalls an Sonn- und Feiertagen nachmittags auf einer Empore in der Klosterkirche an Gottesdiensten des Waisenhauses teilnehmen – sofern sie Protestanten waren. “Zuständig” für die Gefangenen fühlte sich von kirchlicher oder staatlicher Seite niemand.

Im neuen “Landesarmen- und Zuchthaus” am Holland von 1804 wurden dann mehrere Aspekte aus von Blombergs Gutachten berücksichtigt. So gab es hier nun nicht nur einen im Bauplan als “Kirche” ausgewiesenen Raum und einen Arbeitsraum für den “Prediger”, sondern es gab auch einen eigens für dieses Haus angestellten Geistlichen: Das neue Zuchthaus wurde auf dem Gelände des Fraterhauses am Holland errichtet und der letzte Bewohner dieses Hauses, Pater Carl Friedrich Bismeyer, wurde bereits1801, als die Äbtissin das Fraterhaus an die Stadt verkaufte, durch Vertrag mit Landrat von Vincke als (evangelischer) “Zuchthaus-Prediger” in den öffentlichen Dienst übernommen – und behielt gleichzeitig die freie Verfügung über die Fraterhaus-Pfründe. Bismeyer übte die Funktion als Gefängnis-Geistlicher bis zu seinem Tode 1841 aus.

Herr von Blomberg hatte bereits vorausgesehen, dass es außer den sonntäglichen Gottesdiensten wenig Katechese-Möglichkeiten geben werde: die “Züchtlinge” waren werkstags ja an einen “Entrepreneur”, einen freien Unternehmer vermietet und zwar von 5 bis 21 Uhr. Und diesem Unternehmer konnten sie nicht entzogen werden, er zahlte ja für ihre Arbeitsleistung. Blieb einzig die einstündige Mittagspause – und da dürften die Häftlinge schwerlich für Religionsstunden zu begeistern gewesen sein. Immerhin aber sollten sie zweimal jährlich am Abendmahl teilnehmen und sich auch darauf vorbereiten können. Blomberg forderte entsprechendes auch für die “Römisch-Catholischen” und die Juden, konnte hier aber erst recht keine Löungen vorlegen.

Die seelsorgerische Betreuung durch Pater Bismeyer ließ sich offenbar zumindest für die protestantischen Häftlinge leidlich an. Das ging solange gut, bis 1805 ein katholischer “Züchtling” seine Sonntags-Messe einklagte. Felix Berge hat vor einigen Jahren über den Fall berichtet. [Felix Berge, Zur Einrichtung eines katholischen Gottesdienstes im Zuchthaus zu Herford. Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford 2018. Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2017, 91-104.] Wir wissen nicht, ob jenem Anton Müller (so hieß der Petent) wirklich um sein Seelenheil bange war oder ob es um’s Prinzip ging – er hatte ja recht. Man hatte im weitestgehend evangelisch gewordenen Herford ganz pragmatisch nur an evangelische Insassen gedacht, aber preußisch-korrekt machten sich nun die Verantwortlichen sofort an die Arbeit. Schließlich hatte Friedrich Wilhelm II. schon 1788 verfügt, dass alle

“drey Haupt-Confessionen der Christlichen Religion, nemlich die Reformierte,
Lutherische und Römisch-Catholische in ihrer bisherigen Verfassung und nach den
vielfach erlassenen Edikten und Verordnungen aufrechterhalten und geschätzt werden
sollten.”

[Hermann Stell, Die katholische Kirche in Herford.. Herford: St. Johannes Baptist 188, S. 67 f]

Beteiligt an den Diskussionen waren neben Stadtdirektor Diederichs (gleichzeitig auch Zuchthausdirektor) die Kriegs- und Domänenkammer in Minden als zuständige preußische Provinzialbehörde, Regierungspräsident Daniel Heinrich Delius, das lutherische Minden-Ravensbergische Konsistorium, die Franziskaner in Bielefeld, die Benediktiner in Minden und das bischöfliche Generalvikariat in Paderborn. Ihnen stellten sich die Fragen: wer macht’s, wer sorgt für die Umsetzung und wer bezahlt sie? Berge hat dazu vor allem eine Akte aus dem Landesarchiv in Münster eingehend ausgewertet, wir können einige Ergänzungen aus lokalen Archiven – Kommunalarchiv Herford und Pfarrarchiv St. Johannes Baptist – dazu vorlegen.

Zum Personalproblem: Zu dieser Zeit gab es in Herford keine katholische Gemeinde, keinen katholischen Pfarrer, denn im Verlaufe der Reformation waren alle Kirchen der Stadt evangelisch geworden. Die wenigen Katholiken in der Stadt und ihrem Umland wurden durch Franziskaner-Missionare aus Bielefeld betreut, anfänglich wohl in der Süsternkapelle, später in der Kapelle der Malteser-Komturei, die sozusagen extraterritorial war. Das Betreuungsgebiet war riesig (u.a. bis Bünde, Enger, Rödinghausen, Schötmar), und die Malteser-Komturei, die seit der Reformation als eine Art Sammelbecken dienen konnte, war ebenso von den gewaltigen Umwälzungen der Zeit betroffen. Zwar waren die Malteser im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 noch von der Säkularisation ausgenommen worden, aber die Enteignung warf dennoch ihre Schatten voraus, 1810 wurde sie während der “Franzosenzeit” im Königreich Westphalen durch Dekret von König Jerome vollzogen. 

Eine “Überführung” der katholischen Gefangenen in die Sonntagsmesse in der Komturstraße stand nicht zur Diskussion:

“Diese wäre – einer Prozession gleich – vom Gefängnis in die Kirche St. Johannes
Baptist und wieder zurückmarschiert. Dieser Symbolik waren sich die Beamten sicherlich
bewusst, schließlich waren Umzüge und Prozessionen als Äußerung von
Wertvorstellungen ständigen Konflikten unterworfen. … Es kann also begründet vermutet
werden, dass durch eine solche Lösung die katholische Seite eine größere Präsenz im
Stadtbild bekommen hätte, als ihr aus der Perspektive der protestantischen Obrigkeit
zustand.”

Außerdem standen auch die Bielefelder Franziskaner vor ihrer “Abwicklung”: Ihr Kloster wurde zwar 1803 nicht aufgelöst, durfte aber keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen – und wurde dann 1829 aufgelöst. Ähnlich verhielt es sich mit den Mindener Benediktinern, die Regierungspräsident Delius ins Gespräch gebracht hatte. Ihr Kloster war bereits “mangels Masse” in das Kloster Huysburg inkorporiert worden und wurde 1810 ebenfalls aufgelöst.

Insofern ist nicht mehr recht nachvollziehbar, wonach der Vorschlag von Regierungspräsident Delius die Lösung gebracht habe, “dass ein “qualificiertes Miglied – zunächst “interemistisch” (sic) – aus dem Benediktiner-Konvent zu Minden in das Zuchthaus nach Herford zu entsenden sei.”

Dies kann allenfalls sehr kurzfristig gegolten haben, denn außer dem von Berge zitierten Brief aus 1805 finden sich dazu keine Spuren. Vielmehr wird aus den Herforder Akten deutlich, dass der Auftrag von Anfang an auf den Bielefelder Franziskaner-Missionar Fidelis Röhren zulief, der zu dieser Zeit die Herforder Katholiken betreute – er bekam so noch eine weitere Aufgabe. So schrieb die Regierung in Minden am 25. April 1805 an Stadtdirektor Diederichs:

“Da das Consistorium in Erfahrung gebracht hat, daß von Seiten des Franziskaner
Closters zu Bielefeld Hindernis obwaltet, einen Conventual zur Verwaltung der
Communion Handlung bei den dortigen Züchtlingen katholischer Religion abzusenden,
so lassen wir Euch hiermit committieren und befehlen, mit dem dortigen Pater
Missionario deshalb Rücksprache zu halten und die Veranstaltung zu treffen, daß er sich
dieser Handlung bei den katholischen Züchtlingen, die es verlangen, unterziehe, worüber
Ihr dann zu berichten habt.”

Diederichs setzte sich daraufhin umgehend am 26. April mit Pater Röhren in Verbindung und bat um ein Gespräch.

Am 02. Mai 1805 schrieb die Mindener Regierung neuerlich an Diederichs:

“Die Anordnung des katholischen Gottesdienstes im dortigen Zuchthause während des
Osterfestes hat sich bei dem hiesigen Consistorio verzögert. Dasselbe ist aber jetzt der
Meinung, daß dieses Geschäft von dem dortigen Pater Missionarius übernommen werden
könne. Ihr habt deshalb von demselben den Auftrag erhalten, mit dem Missionario
Rücksprache zu halten."

Pater Fidelis Röhren und seine Nachfolger Hermengildus Berghaus (1806-1810), Osmundus Ernst (1810-1811) und Zephyrinus Wünnenberg (1811-1820) haben sich im Weiteren ganz offenbar im Rahmen ihrer Möglichkeiten dieser Verpflichtung unterzogen. Eine gewisse Unterstützung hatten sie dabei anfänglich allenfalls durch den greisen Canonicus Friedrich Ignaz Handrup, den ehemaligen Verwalter der Komturei, bis dieser 1813 starb. Ein eigener katholischer Gefängnis-Geistlicher taucht in den Akten dieser Zeit jedenfalls an keiner Stelle auf. Vielmehr wurde immer wieder ein zweiter katholischer Priester für die Betreuung der Katholiken in Herford – Stadt und Land – gefordert, der dann auch die Zuchthaus-Seelsorge mit übernehmen könnte, so etwa 1817 von Wünnenberg. Diese zweite Stelle konnte aber erst seit den 1870er Jahren – also mehr als 50 Jahre später – unter Dechant Heising realisiert werden: 1870 bekam er zeitweise einen “Cooperator”, 1881 zum ersten Mal einen Vikar (Brüning).

Neben der personellen Frage ging es auch maßgeblich um die Ausstattung des Zuchthauses für katholische Gottesdienste. Eine “richtige” Messe kann nicht so einfach an jedem Tisch gelesen werden, sondern sie braucht einen geweihten Altarstein. Es braucht Gewänder und es braucht Gerätschaften wie Kelch und Patene. Diese Probleme ließ sich mit Hilfe des Paderborner Generalvikariats vergleichsweise einfach lösen, indem das Herforder Zuchthaus das 1803 aufgehobene Benediktinerkloster Marienmünster “beerbte”: eine Reihe von Gerätschaften und Materialien war dort überflüssig geworden und konnte zur Verfügung gestellt werden.

Zephyrinus Wünnenberg hielt schließlich – wohl ab 1817 zusätzlich zu zwei Sonntags-Vormittagsmessen – nachmittags einen Gottesdienst im Zuchthaus ab und erhielt dafür von der Regierung jährlich 100 Taler, zusätzlich zu seinem Einkommen als Gemeindepfarrer von 216 Talern. Im Zuchthaus waren zu dieser Zeit (1820) 43 katholische Häftlinge, 28 Männer und 15 Frauen. Seit 1819 gab es ein “Reglement für die Zuchthaus oder Straf- und Besserungsanstalt zu Herford”, aus dem auch (1820) eine “Instuction für die Geistlichen Beamten” abgeleitet war. Damit wurden die Gottesdienstzeiten und die Stellung der Seelsorge geregelt – was nicht hinderte, dass es zwischen den Konfessionen immer wieder mal Unstimmigkeiten wegen unterschiedlich definierter Feiertage gab. 1827 löste die Regierung schließlich das Problem, indem sie alle katholischen (und jüdischen) Züchtlinge nach Münster verlegte. Am 24. Juli schrieb sie an Pfarrer Melchior Bayart, der seit 1820 in Herford amtete:

“Nach einer getroffenen Einrichtung sollen von jetzt ab die Züchtlinge in den
Zuchthäusern zu Münster und Herford, den verschiedenen Confessionen nach, getrennt
und zwar in Münster die Katholiken und Juden, in Herford die Evangelischen interniert
werden.
Hiernach bedarf es nun eines eigenen katholischen Geistlichen nicht ferner und wir haben
daher heute die Zuchthaus-Direction daselbst angewiesen, Ihnen das für die bisherige
Besorgung des katholischen Gottesdienstes in der Anstalt mit 100 RT jährlich bewilligt
gewesene Gehalt, vom 1. October d.J. an nicht ferner zu zahlen.” 

Insgesamt wurden zwischen 1819 und 1825 356 katholische Häftlinge aus dem Herforder Zuchthaus am Holland entlassen. 1823/24 wurden im Zuchthaus zwei Kinder geboren und durch Melchior Bayart getauft. Zwischen 1820 und 1826 starben im Zuchthaus 12 katholische Züchtlinge, 10 Männer und 2 Frauen, im Alter von 27 bis zu 52 Jahren; außerdem ein knapp zweimonatiges Kind. Todesursachen waren gewöhnlich Schwindsucht, Wassersucht oder Auszehrung. 

Die katholische Gefängnis-Seelsorge im Zuchthaus am Holland endete also 1827 durch Überweisung der katholischen Züchtlinge nach Münster (s.o.) und nach Aktenlage ist dann hier bis zum Ende dieses Hauses durch Brandstiftung (1873) kein katholischer Geistlicher mehr tätig geworden. Merkwürdigerweise gibt es aber ein “Verzeichnis der katholischen Strafgefangenen in der königlichen Strafanstalt zu Herford 1873-1875”, das 172 Namen umfasst. In den Akten der Stadt gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass es zwischen 1873 und 1883 in Herford eine Strafanstalt gab. Außer dem Polizeigefängnis – zeitweise am Bergertor – gab es bis zu dem Neubau an der Eimterstraße kein Gefängnis oder Zuchthaus. Wo könnten diese katholischen Häftlinge eingesessen haben? 

In gleicher Weise wie für die katholischen Häftlinge geschildert protokollierte der evangelische Pastor Bismeyer für seinen Bereich u.a. zwei uneheliche Geburten (1816 und 1829) sowie drei Hinrichtungen (1809, 1810 und 1818). Standesämter gab es ja vor 1870 in Deutschland noch nicht, die verbindlichen Kirchenbücher wurden von den jeweils verantwortlichen Pfarrern geführt. Die Gefängnis-Geistlichen waren (sofern sie nicht zugleich Gemeinde-Pfarrer waren) aber keiner Pfarrei zugeordnet, sondern besaßen selber Parochial-Rechte und -Pflichten, zunächst nur im Sinne einer kirchenrechtlichen Duldung, später offiziell. Und als autonome Geistliche waren sie für ihren Bereich Vorläufer der Standesbeamten.

Neben Bismeyers geistlicher Tätigkeit ist noch auf einen weiteren Aspekt seiner Stellung hinzuweisen: Bismeyer, der letzte Bewohner des Fraterhauses, war ja nach dessen Auflösung 1801 als “Zuchthaus-Prediger” in den öffentlichen Dienst übernommen worden. Er behielt die   uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Kapitalien und Besitzungen des Fraterhauses und bekam deshalb nur ein kleines zusätzliches Gehalt von 125 Talern , das zugleich auch eine Entschädigung für (durch den Zuchthausbau am Holland) entgangene Gartennutzung sein sollte.

Dies blieb so bis zu Bismeyers Tod 1841 – und dann verfügte Friedrich Wilhelm IV., dass das gesamte Fraterhaus-Vermögen an die Stadt Herford fallen solle. Diese sollte daraus eine Zuchthausprediger-Stelle mit 400 Taler Gehalt und freier Wohnung im Zuchthaus finanzieren und den Rest zugunsten des Friedrichs-Gymnasiums verwenden. Beide Verwendungszwecke,

* die zugunsten des Herforder Gefängnisses und
* die zugunsten des Friedrichs-Gymnasiums

hatten bis zur Währungsreform von 1948 Bestand. Erst danach muste der Fonds mangels Masse aufgelöst werden, weil auch die Stadt Herford ihr Vermögen verloren hatte. [Rainer B. Brackhane, Ein Königswort mit Ewigkeitswert, Der Remensnider Heft 2/2024]

Da es 1841 offenbar nicht gelang, Bismeyers Stelle sofort wieder zu besetzen, genehmigte Friedrich Wilhelm IV. am 11. April 1842, dass die Stelle vorläufig für ein Salär von 300 Talern dem Prediger Kleine übertragen werde. Es dürfte sich dabei um den Pfarrer der Petri-Gemeinde gehandelt haben, der diese Aufgabe zusätzlich übernahm. Ein eigener evangelischer Gefängnis-Geistlicher begegnet uns erst wieder im Adressbuch von 1864 der Stadt Herford in der Person des Predigers Erdsiek. Dessen Amtszeit dürfte nicht sehr lange gedauert haben, denn das Zuchthaus am Holland brannte 1873 ab, wohl durch die Brandstiftung eines Häftlings. 285 “Züchtlinge” wurden in andere Anstalten verlegt, 100 nach Köln, 50 nach Diez, je 60 nach Celle und Cassel und 15 nach Stade. [Landesarchiv NRW Abt. Westfalen in Münster K 001 Oberpräsidium Münster Nr. 2610 Band 2, Vermerk vom 25. Juni 1873] Aus diesem Zahlen wird deutlich, dass das Herforder Gefängnis seit seinen Anfängen erheblich gewachsen war – entsprechend auch der großen Zunahme der Bevölkerung in dieser Zeit. 

Wesentliche Änderungen ergaben sich 1883 mit dem Bezug des neuen und großzügig strukturierten Gefängnisses an der Eimterstraße, das erstmals als Zellengefängnis angelegt war.

Der Personalplan für dieses Haus weist erstmals je einen evangelischen und katholischen Prediger sowie je einen evangelischen wie katholischen Lehrer aus. Sie sollen Gehälter von 2.400 bzw. 1.800 Mark beziehen und freie Wohnung haben bzw. Wohngeld bekommen. 85 Jahre nach den entsprechenden Vorschlägen des Herrn von Blomberg konnten dessen Personalpläne endlich umgesetzt werden.

Die ersten evangelischen  bzw. katholischen Seelsorger waren

evangelisch katholisch 
Otto Siveke1883 - 1888Johannes Hausmann1883 - 1888
Merius1888 - 1890Christian Gohr1888 - 1890
Christoph Köhler1890 -Johannes Spanke1890 - 1911
Theodor Meyer1895 -  

Jüdische Häftlinge wurden beim Neubezug des Hauses nicht aufgenommen, sondern nach Münster umgeleitet. Dies änderte sich später, denn die Herforder Adressbücher weisen für die Zeit von 1910/11 – 1927 Siegmund Goldmann als nebenamtlichen jüdischen Seelsorger aus. 

Auch das neue Gefängnis hatte einen eigenen Friedhof, der außerhalb der Mauern lag, an der Ecke Werrestraße – Borsigstraße. Das Grundstück wurde 1921 im Rahmen eines Tauschprozesses an die Fa. Julius Eick abgetreten; die hier Begrabenen wurden auf den städtischen Friedhof an der Hermannstraße umgebettet. Heute hat die Herforder JVA keinen eigenen Friedhof mehr.