Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert – Teil I. Das Provisorium im Grauen Kloster (1780 - 1804) (Rainer B. Brackhane)

Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert

Teil I. Das Provisorium im Grauen Kloster (1780 - 1804)

Rainer B. Brackhane

Wenn man sich heute die Herforder Justizvollzugsanstalt an der Eimterstraße anschaut, so wird auf den ersten Blick deutlich, dass dieser recht großzügige Backsteinbau aus der “Wilhelminischen Zeit” stammt, also vermutlich irgendwann am Ende des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Tatsächlich ist dieser Bau rund 150 Jahre alt und er stellt die dritte, genau genommen sogar erst die zweite Herforder Haft-Anstalt in einem Zeitraum von rund 250 Jahren dar. 2008 erschien anlässlich des 125jährigen Bestehens dieser JVA eine Festschrift, die ihre Geschichte und Entwicklung anschaulich darstellt – ein Blick auf die 100 Jahre zuvor macht aber erst recht deutlich, wie viele tiefgreifende Entwicklungen sich auf diesem Gebiet im 19. Jahrhundert vollzogen haben. 

Dabei soll hier ausschließlich vom Strafvollzug im “Zuchthaus” – so der ursprüngliche Begriff – die Rede sein, denn nicht jede Zelle, nicht jeder Zellentrakt ist ein Gefängnis. Wir sprechen hier nur von der später sogenannten “königlichen Gefangenenanstalt”, in der “Verbrecher” einsaßen und eine gerichtlich festgelegte Strafe verbüßten. Sie sollten bestraft werden, möglichst auch gebessert, auf jeden Fall aber über harte Arbeit zu einem geregelten und “ordentlichen” Leben geführt werden.

D.h. von diesem Zuchthaus grenzen wir hier das “Polizei-Gefängnis” ab, das gewöhnlich der eher kurzfristigen “in-Obhut-Name” diente – meist für die sprichwörtlichen “Hühnerdiebe” und andere Menschen wegen “vagabondieren”, betteln oder auch schmuggeln, wegen “Widersetzlichkeit” oder “Injurien” (Beleidigung). Derlei Delikte wurden seinerzeit zunächst nicht gerichtlich geahndet, sondern als polizeiliche Ordnungsmaßnahme abgewickelt. Die dafür benötigten Zellentrakte befanden und befinden sich zumeist in Rathäusern, so auch in Herford. Die dicken “Kerkerbücher” im Kommunalarchiv bieten ein anschauliches Bild mit ihren peniblen Dokumentationen von tage-, gelegentlich nur stundenweisen Aufenthalten der Delinquenten; es kamen aber auch zwei- oder dreiwöchige Strafen vor.  

Nach dem Abriss des Rathauses auf dem Alten Markt wurden 1883 die polizeilichen Zellen von hier in das ehemalige Heilig-Geist-Spital am Bergertor verlegt, das zwischenzeitlich Quarantäne-Station und Männer-Asyl (6 Plätze) gewesen war. Der Zellentrakt im neuen Rathaus von 1917 ist heute Gedenkstätte der Stiftung “Erinnern-Forschen-Gedenken” und die “Akut-Zellen”, meist zum kurzfristigen Selbst- oder Fremdschutz, befinden sich im Polizeigebäude in der Hansastraße.  

Auch die so genannten “Gerichts- oder Kriminalgefängnisse”, die vielleicht mit heutigen Untersuchungsgefängnissen vergleichbar sind, bleiben hier bei den folgenden Darstellungen außer Betracht. Sie entwickelten sich während des 19. Jahrhunderts und sollten reine “Aufbewahrungs-Gefängnisse” sein – anders als die Einrichtungen des Strafvollzugs. 

Im Übrigen ist die Verwendung der verschiedenen Begriffe in den Akten nicht immer ganz klar und einheitlich; häufig ergibt sich erst aus dem Zusammenhang, um welche Art Einrichtung es sich handelt. Das liegt an der Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des “Systems” im 19. Jahrhundert; außerdem fand in dieser Zeit in Preußen auch eine Justizreform statt, die manches veränderte. Wir bleiben hier nachfolgend beim “Zuchthaus” als lange Zeit maßgeblicher Einrichtung des Strafvollzuges.  

Was den Herforder Strafvollzug angeht, so gab es den hier vor Ort bis etwa 1780 gar nicht. Für die Stadt mit kaum 5000 Einwohnern lohnte sich eine eigene Einrichtung des Strafvollzugs nicht, etwaige Straftäter aus Herford saßen ihre Strafe in Minden ab, direkt unter den Augen der preußischen Regierung. Diese Mindener Haftanstalt war am Ende des 18. Jahrhunderts allerdings “völlig baufällig und unsicher” geworden – so schilderte es 1798 der Kammerassessor von Blomberg in einem ausführlichen Gutachten für den Oberkammerpräsidenten Reichsfreiherrn vom Stein. 

[Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen  D 606 Kriegs- und Minden, Nr. 3497, Gutachten zur Verbesserung des Zuchthauses in Herford von Kammerassessor von Blomberg, 1798, KDK VI, 315] 

Die Überlegungen zu einem Herforder Zuchthaus und erste Schritte dazu zogen sich zu dieser Zeit bereits eine ganze Weile hin, schon 1774 hatte Friedrich II. entsprechende Pläne vorliegen. Im gleichen Jahr wurde sowohl nach einem Bauplatz gesucht wie die vorläufige Nutzung des Herforder “Waysenhauses” im Grauen Kloster diskutiert – es entstand sogar ein konkreter Plan der Räumlichkeiten für je 20 Männer und Frauen sowie als Personal Zuchtmeister, Zuchtknecht sowie eine “Zuchtwärterin bey denen Kranken” (für den Bedarfsfall).

[KAH A 12.06 Acta wegen eines im Armen Kloster hierselbst auf königl. Kosten anzulegenden Zuchthauses für die 4 Provinzen Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen 1774]

Fünf Jahre später war es dann soweit, mit Vertrag vom 26.11.1779 hatte die Regierung in Minden  

“dem Waisen- und Armenhause oder ehedem so genannten Grauen Kloster zu Herford ein Theil der von selbigem nicht nothwenig gebraucht werdenden Gebäude für die Summe von 2000 Reichsthalern"

abgekauft, 1791 wurde ein weiterer Teil des Klosters für 425 Reichstaler erworben, “jedoch mit Vorbehalt des Thurmes und der Uhr”, so Blomberg in seiner Darstellung (§ 1). Diese Verlagerung des Strafvollzugs nach Herford war dabei nicht nur eine lokale Lösung, sondern Teil einer großflächigen Neuordnung des Strafvollzugs in der hiesigen Provinz, es gab einen “Detaillierte(n) Plan zur Verbesserung des Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingenschen Polizei- und Criminal Zuchthauses zu Herford”. Herford stand dabei ganz offenbar aufgrund seiner Lage in der Provinz im Mittelpunkt der Planungen. 

Bis zum Neubau des ersten “eigentlichen” Herforder Gefängnisses, des “Landesarmen- und Zuchthauses”  von 1804, für das u.a. das Gutachten des Herrn von Blomberg eine wesentliche Grundlage war, dauerte es aber noch eine Weile. Bis dahin bestand ein quasi provisorisches Zuchthaus im Grauen Kloster, das uns Herr von Blomberg ausführlich geschildert hat und das er allenfalls als Notlösung ansah. Dabei war diese Einrichtung bereits fast zwanzig Jahre in Funktion, als Blomberg das Gutachten abschloss, und sie sollte noch weitere sechs Jahre dem Strafvollzug dienen (1780-1804).  

Das Herforder Graue Kloster der Franziskaner-Minoriten [Ordo fratrum minorum conventualium – Orden der konventualen Minderbrüder] – benannt nach dem grau-schwarzen Habit, den die Minoriten im Unterschied zur braunen Ordenskleidung anderer Franziskaner trugen – war in den 1530er Jahren aufgelöst worden und hatte sich zum Armen- und Waisenhaus der Stadt entwickelt, weshalb es auch Armen-Kloster genannt wurde.  Hier wohnten mittellose Menschen, die zu Ordnung, Sauberkeit und Arbeit bzw. zum Schulbesuch angehalten werden sollten, worauf ein Provisor zu achten hatte.

[KAH A 12.05  Acta generalia das Armen Kloster und das angelegt Corrections-Hauß betreffend 1722-1773]

Hier befand sich auch das Zentrum der ambulanten städtischen Fürsorge, 1769 hatte Friedrich II. das durch eine “Verordnung wegen Einrichtung der Spinner-Schule zu Herford” unterstützt.

[KAH B 336  Acta wegen Anlegung eines Land Armenhauses ]

Zweck dieser Einrichtung war, alle Armen und Waisenkinder (z.B. Soldatenkinder vom 8. Jahre an) “zur Wollen-Arbeit anzuhalten, und in der Spinn-Stube darin zu unterrichten, und muß ein jeder, nach seiner Tüchtigkeit und Fähigkeit zu allerley Wollen-Arbeit, es bestehe solche aus Wollen schlagen, kämmen, streichen, spinnen, spulen etc. etc. gebraucht und angewiesen werden, welche er sich nicht aussagen (sic) darf.” (§ 1) 

Arbeitszeit war im Sommer von 5-12 und 13-19 Uhr, im Winter von 7-12 und 13-18 Uhr. (§ 12) In den 1780er Jahren ging man daran, die “Oeconomie in dem Waysenhause und Armen Closter gänzlich (aufzuheben) und die in selbigem befindlichen Personen sowie die ferneren Waysen Kinder bei guten sicheren Einwohnern für Kostgeld (unterzubringen).”

[KAH A 12.23  Acta die verbesserte Oeconomie des Waysenhauses und darin aufgenommener Personen betreffend, Vol. III 1783-1790]

Daher konnte ein Teil des Klosters für Zwecke des Strafvollzugs abgetreten werden, ein weiterer Teil wurde Lazarett. Gleichzeitig knüpfte man aber sozusagen inhaltlich an das Armen- und Waisenhaus an, indem auch im Gefängnis Arbeit das ganz zentrale Mittel der “Erziehung” und Beschäftigung war. Dabei sah man sich durchaus auf dem Wege vom Gedanken der Vergeltung hin zu einem “Besserungsvollzug”, letztlich zur Resozialisierung, wie sie seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts diskutiert wurden [Festschrift 125 Jahre JVA Herford, 2008, S. 12], letztlich maßgeblich im Gefolge der Reformation, die ja u.a. die Anliegen der Pädagogik in den Mittelpunkt stellte. 

Der Weg dahin allerdings war mühsam und beschwerlich, erst recht unter den Herforder Umständen. Wie groß die Armut und wie verwickelt und verwinkelt die finanzielle Situation war, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass etwa die jährlichen Einkünfte einer vergleichsweise etablierten Person, nämlich des ältesten Predigers an der Neustädter Kirche von gut 300 Talern im Jahre 1795 sich aus den drei Positionen Fixum, Accidentien und übrige Einnahmen zusammensetzten: “Fixum”, das war sein Gehalt einschließlich von Zuwendungen aus drei Legaten und den Opfergaben der verschiedenen Amtsstühle (der etablierten Gewerke); “Accidentien” waren die Einkünfte aus Amtshandlungen wie Taufen, Beerdigungen oder Copulationen, aber auch besondere Feiertags-Kollekten; “übrige Einnahmen” schließlich etwa Erträge aus seinem Garten und “das Recht, die Mast im Neustädter Gehölze zu betreiben”.  

[KAH A 1.086 Acta die Nachweisung der Diensteinkommen sämtlicher städtischer Beamter, der Geistlichen und Schullehrer betr. 1798-1806]

Um uns nun dieses im Grauen Kloster entstehende “provisorische” Zuchthaus wenigstens einigermaßen vorstellen zu können, greifen wir auf die detaillierte und anschauliche Schilderung des Herrn von Blomberg zurück – sie stellt gleichzeitig eine Mängelliste dar. 

Vor allem haben wir hier nicht an eine Zellen-Gefängnis zu denken, sondern die “Züchtlinge” beiderlei Geschlechts (!) waren großräumig untergebracht – in einem alten Gebäude, das baufällig und räumlich beschränkt war und mindestens teilweise zweckwidrig genutzt wurde. Zugleich gab es wenig Änderungen zum früheren Armen- und Arbeitshaus, denn in dem alten Klostergebäude konnten auch nur wenige bauliche Veränderungen vorgenommen werden (§ 2); für Männer und Frauen gab es je einen Arbeits- und einen Schlafraum. Der Arbeitsraum für die Frauen konnte erst 1794 eingerichtet werden und war besonders eng. Blomberg rechnete aus, dass die Frauen in ihrem Arbeitsraum von 16 Fuß Länge und 9 Fuß Breite bei 14 Insassen durchschnittlich je 10 Quadratfuß Raum “und bei einer Höhe des Gemachs” von 9 Fuß “ohngefähr 90 Cubikfuß Luft” zur Verfügung hatten. 10 Quadratfuß – das ist ungefähr ein Quadratmeter für Mensch, Materialien und Werkzeuge. 

Insgesamt war der jetzt für den Strafvollzug in Anspruch genommene Teil für “höchstens 20-25 Personen gemacht,” belegt war die Institution inzwischen aber mit durchschnittlich 34 Personen, für die Zukunft wurde mit 40-50 Züchtlingen gerechnet (§ 5).  

In den Schlafräumen hatten sich jeweils 3-4 Personen ein Bett zu teilen – d.h. bei Platz für sechs aufzustellenden zweischläfrigen Bettstellen im Männerbereich konnten hier allenfalls 24 Personen untergebracht werden. 

Zuchtmeister und einen Zuchtknecht wohnten mit im Hause und konnten so die “Züchtlinge” Tag und Nacht beaufsichtigen.  

Die Küche des Hauses war sehr klein. Der Zuchtmeister Kracht, der zugleich als “Entrepreneur”, d.h. als Unternehmer die Speisen zulieferte, musste hier für gut 30 Personen kochen. Die Verpflegung bestand pro Person aus täglich 1 ½ Pfund Brot, dazu zweimal warme Kost, vor allem Grütze und Graupen aller Art (§ 17). Speise- oder Vorratskammer vor allem zur Aufbewahrung von Gemüse im Winter gab es nicht (§ 5), wodurch die Verpflegungsmöglichkeiten einigermaßen eingeschränkt waren. 

Krankenzimmer waren nicht vorgesehen, vielmehr wurden kranke Züchtlinge in den allgemeinen Schlafräumen versorgt und verpflegt. Zusätzliche Ansteckungen wurden durch die räumliche Nähe des Militär-Lazaretts befürchtet, außerdem durch die große körperliche Nähe Züchtlinge in ihren Arbeits- und Schlafräumen.  

Um ihre Kleidung mussten sich die Insassen selber kümmern, es wurden nicht einmal Handtücher gestellt (§ 14). Blomberg formulierte ausdrücklich seine Sorge um die Gesundheit der Züchtlinge, die auch in der unzureichenden Sauberkeit liege, ebenso in den mangelnden Bewegungsmöglichkeiten (stundenlanges Stillsitzen). 

Er rügte daneben, dass neben der “Beraubung von Freiheit” allgemein die von der “nötigen Strenge” begleiteten eintönigen Arbeiten im Vordergrund stünden: es wurde nur Flachs gesponnen, die ursprünglich ebenfalls vorgesehene Wollspinnerei hatte sich nicht verwirklichen lassen (§ 15). Von den Arbeitszeiten haben wir schon oben beim Blick auf das Waisenhaus eine Vorstellung bekommen – im Zuchthaus war das ähnlich, wie auch ein “Entreprise-Contract” aus dem Gefängnis in Münster aus dem Jahre 1814 zeigt. Danach betrug dort die tägliche Arbeitszeit vormittags 5 – 12 Uhr und nachmittags 1 – 7 Uhr.

[Landesarchiv NRW – Abt. Westfalen  Akte J 001 Zivilgouvernement zwischen Rhein und Weser, Das Zucht- und Besserungshaus zu Herford, Nr. 424, Band 2, 1814-1816, Blatt 26]

Zumindest zeitweise war offenbar der Zuchtmeister auch noch gleichzeitig “Entrepreneur”, d.h. Arbeitgeber für die Produktion in der Funktion eines selbständigen Unternehmers, etwa als Zwischenhändler. Und natürlich mag es mitunter vorgekommen sein, dass die Gefangenen Mehrarbeit zum finanziellen Vorteil des Zuchtmeisters zu leisten hatten. Einen Großteil der Zeit waren die Firmen Schrewe und Woesmann die maßgeblichen Arbeitgeber.

[Felix Berge, Zur Einrichtung eines katholischen Gottesdienstes im Zuchthaus zu Herford. Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford 2018. Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2017, S. 94.]

Schließlich wird hier angemerkt, dass Fehlverhalten mit der “augenblicklichen und unmittelbaren Anwendung anderer … ordentlicher Gewaltmittel” geahndet wurde (§ 9), worunter man sich die Prügelstrafe vorzustellen hat. “Willkomm” und “Abschied” waren die Bezeichnungen für eher unerfreuliche Rituale, die wohl sogar im Urteil als Strafverschärfung vermerkt sein konnten. Und so hebt von Blomberg zu Recht hervor, dass die Peitsche wohl ein Straf-, selten aber ein Besserungsmittel sei (§ 10). 

Die Arbeit selbst als pädagogisches Mittel stand dabei nicht zur Diskussion – und auch dies war ein Gedanke im Gefolge der Reformation: Arbeit statt Almosen, Hilfe zur Selbsthilfe. Gern wurde dabei auch zurückgegriffen auf Vergils “labor vincit omnia” (wörtlich “Arbeit besiegt alles”; etwas freier “mit Arbeit/Anstrengung geht alles”). Der Spruch, den die Nazis so fürchterlich verdrehten (“Arbeit macht frei”), krönt heute noch weithin sichtbar in der Form OMNIA VINCIT LABOR das Krochhochhaus am Leipziger Augustusplatz. 

Vor allem aber hob Blomberg hervor, dass die Strafe nur ein Zweck des Zuchthauses sei (§ 9): es müsse vermieden werden, dass die Züchtlinge “gewöhnlich schlechter aus dem Zuchthause herausgehen als sie hereingekommen sind” (§ 6); die “Schlechteren” müssten von den “Besseren” getrennt werden (§ 9).  Blomberg sah die moralische Besserung der Züchtlinge als Hauptzweck des Zuchthauses und rügte deshalb in § 10 

“1. den Mangel an moralischer Classification der Züchtlinge 
2. den Mangel eines eigenthümlichen Zuchtlehrers oder Catecheten 
3. die zu wenige Gelegenheit zur öffentlichen Gottesverehrung jeder Religionspartei”.

Hier wird wohl ein Paradigmenwechsel deutlich. In einem reinen (Zwangs-)Arbeitshaus mit deutlichen Strafmitteln wurden jetzt gleichsam auch sozialpädagogische Aspekte angedacht, unterstützt durch religiöse Erziehung und Übung  Bisher hatten die Insassen des Zuchthauses nur die Möglichkeit, sonntags auf einem Teil der Prieche (der seitlichen Empore der Klosterkirche) am Gottesdienst teilzunehmen (§ 1). Im Armen- und Waisenhaus gab es zwei Prediger, “deren Vortrag die Züchtlinge an Sonn- und Feiertagen Nachmittags mit anhöhren können”, aber diese Prediger fühlten sich für das Zuchthaus und spezielle Religions- oder Betstunden der “Züchtlinge” nicht zuständig. Blomberg meinte demgegenüber, dass “den Nutzen solcher Uebungen für die Moralität der Gefangenen ... Niemand läugnen” wird (§ 12). Ganz abgesehen davon galt die Möglichkeit zur Predigtteilnahme in der Klosterkirche nur für Protestanten, “Römisch-Catholisch Getaufte und Juden hatten bisher gar keine Gelegenheit, ihre Religion zu üben. … Das einzige, was der Jude in dieser Hinsicht haben konnte, war, dass man sein Essen aus jüdischen Kreisen erhielt.” (§ 13)  

Diese beiden letztgenannten Konfessionen waren schlicht in dem offensichtlich “auf Kante genähten” System nicht vorgesehen. 

Schließlich kam von Blomberg auf die gänzlich unbefriedigende ökonomische Situation des Zuchthauses zu sprechen, worunter er (a) die zu geringen Verdienste der Häftlinge und (b) ihre unbefriedigende Verpflegung versteht. Die Nahrungsprobleme wurden oben bereits angesprochen, so dass nun hier ganz die finanziellen Aspekte betrachtet werden können. Auch da ging es zunächst um die Verpflegung: die oben skizzierte dürftige Verpflegung kostete pro Person mehr (etwa 22 Taler im Jahr) als diese durch Produktion erwirtschaftete (etwa 10 Taler). Die miserable Verdienstsituation durch das Flachsspinnen führt dazu, dass “das Herforder Zuchthaus … das schlechteteste von den mit ihm verglichenen (ist) und es müßte schwer fallen in Teutschland ein schlechteres in dieser Rücksicht zu finden. Wenn man den Grundsatz nimmt, dass bei der Anlegung eines solchen Instituts der Züchtling, so viel als möglich, seine Unterhaltung selbst verdienen muss … so ist das Herforder Zuchthaus umso weiter von dieser Vollkommenheit entfernt.” (§ 16) 

Als “Hauptquelle all jener Uebel” sah Blomberg die Geringfügigkeit des Verdienstes der Züchtlinge und “den bisherigen Mangel, ihn auf eine solide Art zu erhöhen” sowie den “Mangel eines hinreichenden Fonds zur besseren Einrichtung und Erweiterung der Anstalt.” (§ 19). Die Einnahmen des Zuchthauses stammten bisher aus fünf verschiedenen minden-ravensbergischen sowie tecklenburg-lingenschen Quellen und beliefen sich – im Durchschnitt der letzten sechs Jahre – jährlich auf 583 Taler, 6 Silbergroschen und 3 2/3 Pfennige. Es handelte sich dabei um Mittel aus den allgemeinen “Provincialkosten” (300 Taler), um Aufnahmegebühren für die Häftlinge (ca. 145 Taler), um Zuschüsse einzelner Provinzen für die Verpflegung ihrer Züchtlinge (ca. 24 Taler), aber auch um Gelder “vom Verdienst der Züchtlinge” in Höhe von gut 114 Talern (§ 20), d.h. die Insassen des Zuchthauses zahlten auch noch für ihre Unterkunft. Dem standen Kosten von insgesamt 697 Talern, 13 Silbergroschen und 10 2/3 Pfennigen gegenüber. Die größte Position bezog sich auf die Verpflegung der Zöglinge (344 Taler) und auf Personalkosten (“Salaria” - 221 Taler). Licht und Heizung kosteten 59 Taler, der übrige Unterhalt des Gebäudes knapp 44 Taler.  Im Vergleich ergab das ein jährliches Minus von 114 Talern. 

Aus der gänzlich unbefriedigenden Situation im Grauen Kloster leitete Herr von Blomberg in seinem differenzierten Bericht von 1798 ebenso vielfältige wie ausführliche, teilweise recht neuartige Verbesserungsvorschläge ab, über die wir im nächsten Kapitel dieser Darstellung berichten werden. Sie wurden dann allerdings allenfalls ansatzweise im Grauen Kloster realisiert. Inzwischen hatte sich nämlich eine neue Situation ergeben. 1801 verkaufte die Äbtissin des Herforder Stifts das Fraterhaus, das seit langem nur noch einen Bewohner hatte, an die Stadt, die die Gebäude 1802 abreißen ließ, um an  gleicher Stelle ein “kombiniertes Armen- und Zuchthaus” zu erbauen. Das neue Zuchthaus, das also erstmals mehr war als ein Provisorium, wurde 1804 in Betrieb genommen, das ihm angeschlossene Armenhaus gut 20 Jahre später (1827). Über diese neue Anstalt, die wesentlich auf die Verbesserungsvorschläge des Herrn von Blomberg zurückgeht, berichten wir dann im dritten Teil dieser Darstellung. 

 

"Erklärung der untern Etage“

A-Ezum Armen-Kloster gehörige GärtenmArbeitszimmer für weibliche Züchtlinge
aSchlafzimmer für weibliche ZüchtlingeoArbeitszimmer für männliche Züchtlinge
bSchlafzimmer für männliche ZüchtlingenKüche
c/dWohnung für den ZuchtmeisterpVorflur
eGangqGang
fVorflurrKirche
gsonst Speise-, jezt KohlenkammertWohnung für den Armenvoigt und für einige irre Leute
hKelleruSoldaten Lazareth
iFlurvWohnung und Garten für den Lehrer des Armen-Klosters
kDurchgangwRemise zu Holz
lVorrathskammerXHier liegt die Radewicher Mahl-Mühle