Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert – Teil III. Das neue Zuchthaus am Holland (1804 - 1873) (Rainer B. Brackhane)
Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert
Teil III. Das neue Zuchthaus am Holland (1804 - 1873)
Rainer B. Brackhane
Allen Beteiligten war seit langem klar, dass die Unterbringung der Strafgefangenen im Herforder Grauen Kloster nur eine Notlösung, ein Provisorium war. Bereits seit den 1770er Jahren wurden Umbaumaßnahmen und Neubaupläne diskutiert und der ausführliche Mängelbericht des Kammerassessors von Blomberg von 1798 tat dann ein Übriges, [Siehe Artikel 1 dieser Reihe im „Remensnider“ Nr. 152/153 (2023)] zumal er ebenso ausführliche und differenzierte Verbesserungsvorschläge enthielt. [Siehe Artikel 2 dieser Reihe im „Remensnider“ Nr. 154 (2024/1)] Einen „Durchbruch“ konnte es dann endlich 1801 geben, als die letzte Äbtissin der Reichsabtei zu Herford das Fraterhaus am Holland an die Stadt verkaufte.
Das Fraterhaus war auch schon früher mindestens als Möglichkeit Teil einer Lösung gewesen, jetzt endlich konnte man Nägel mit Köpfen machen und das großzügige Gelände, das früher einen Konvent von bis zu 24 Mitgliedern samt ihren zahlreichen „familiares“ oder „domestici“ beherbergt hatte, jetzt aber nur noch einen Bewohner (samt Diener) hatte, seiner neuen Bestimmung zuführen. Die Stadt ließ das Fraterhaus abreißen und an gleicher Stelle entstand ein „Landarmen- und Zuchthaus“, dessen erster Teil als Gefängnis bereits 1804 in Betrieb genommen werden konnte – man ahnt die Dringlichkeit, denn das Armenarbeitshaus wurde erst gut 20 Jahre später fertig (1827). [Rainer B. Brackhane, Die „Brüder vom gemeinsamen Leben“ („Fraterherren“) und ihre Niederlassung in Herford. Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford. Bünde: Hügelland 2023, 115-144, S. 132]
Der Bau konnte zügig vonstatten gehen, weil es ja langwierige Vorüberlegungen gab, vor allem den sorgfältigen Bericht des Herrn von Blomberg. Insofern überrascht der Bauplan in keiner Weise; er findet sich in einer Akte des Landesarchivs NRW, Abteilung Westfalen, in Münster. [LAV NRW Karten 20257, 20258 und 20260]
Der Plan ist datiert „um 1800“ und zeigt einen zweiflügeligen zweigeschossigen Bau, von dem ein Flügel klar dem Zuchthaus vorbehalten ist. Aus den Zahlen der Belegung – im Zuchthaus je 24 Männer und Frauen, im Arbeitshaus 33 Frauen und 34 Männer – wird deutlich, dass man sich deutlich am bisherigen Bedarf orientiert und für die nächste Zeit keine nennenswerten Steigerungen erwartet. Im Detail finden sich
in der „ersten Etage“ (Parterre)
2 Arbeitssäle für 9 schlechte und 15 bessere Weiber [Wir verwenden hier die Original-Begriffe - „schlecht“ und „besser“ im Sinne der moralischen Unterscheidung des Herrn von Blomberg, „Weiber“ als Begriff von Zeit und Dokumenten]
2 Schlafstuben für 9 schlechte und 15 bessere Weiber
Kleiderkammer für das Zuchthaus
1 Knechtekammer
und im Übergang zum Mitteltrakt
Räume für Zuchtmeister und Prediger
Conferenzzimmer und Comptoir-Räume (Büro)
in der zweiten Etage (Obergeschoss)
2 Schlafstuben für 9 schlechte und 15 bessere Züchtlinge
2 Arbeitssäle für 9 schlechte und 15 bessere Züchtlinge
auf Spinnmaschinen
1 weitere Knechtekammer
1 Raum für besondere Handwerker [Nach den Ausführungen von Blombergs waren dies wohl Mitarbeiter der auftraggebenden Firmen, die die Arbeiten anleiteten und beaufsichtigten]
und im Übergang zum Mitteltrakt
Kirche und
1 Schlafsaal für 12 Männer (der wohl dem Arbeitshaus zuzurechnen ist).
Für das Zuchthaus von Bedeutung sind weiter die Krankenstuben, die – gemeinsam mit einem Raum für die Krankenwärterin – im anderen Flügel liegen, jedoch für Arbeits- und Zuchthaus getrennt voneinander ausgewiesen sind. Ebenfalls für beide Einrichtungen relevant sind zwei Speisekammern und 4 Räume für die Hausverwaltung.
Der dem Arbeitshaus vorbehaltene Trakt weist
1 Schlafsaal für 33 Weiber
2 Schlafsäle für 12 bzw. 22 Männer
1 Arbeitssaal für 33 Weiber
2 Arbeitssäle für Männer an Kratz- bzw. Spinnmaschinen
1 Mägdekammer aus.
Während Arbeits- und Schlafräume getrennt für Arbeits- und Zuchthaus ausgewiesen sind, finden sich die beiden Ess-Säle für Frauen und Männer nur einmal. Sie liegen im Übergang vom Arbeitshaus-Flügel zum Mitteltrakt und wurden offensichtlich gemeinsam genutzt – dann aber wohl zu verschiedenen Zeiten. Die Alternative wäre, dass die „Züchtlinge“ an ihren Arbeitsplätzen gegessen hätten.
Eine Küche ist im ganzen Haus nicht ausdrücklich ausgewiesen – sie könnte neben der Speisekammer in den Räumen des Hausverwalters gelegen haben. Merkwürdig bleibt dennoch, dass sie nicht eigens genannt ist. Sollte die Essens-Zubereitung außer Haus stattgefunden haben, also an einen externen „Entrepreneur“ vergeben worden sein, so wären die Speisekammern, u.a. für „Mehl und trockene Victualien“ überflüssig.
Hauptauftraggeber des Zuchthauses war – wie schon im Grauen Kloster – der Kaufmann Friedrich Wlhelm Schrewe mit seiner Spinnerei. Er bewarb sich 1803 auch um die Ausdehnung seines Unternehmens auf das zu errichtende Landarmenhaus. [KAH B 336 Acta wegen Anlegung eines Land-Armenhauses, Blatt 114]
1810 verlegte Schrewe seinen Betrieb in die Räumlichkeiten der Abtei an der Münsterkirche. Weitere Auftraggeber im Zuchthaus waren mindestens zeitweise die Firma Woesmann et Comp. [LAV NRW, D 607 Kriegs- und Domänenkammer Minden, Nr, 3497 Bau eines kombinierten Zucht- und Arbeitshauses zu Herford, Band 1, 1798-1804] und der Bielefelder Kaufmann Eisenstedter [LAV NRW, J 001 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein Nr. 425 Das Zuchthaus- und Besserungshaus zu Herford. Band. 3 1816].
Die Anfangszeit des neuen Zuchthauses fiel in die „Franzosenzeit“. Napoleon unterwarf sich – in unterschiedlichen Formen – ganz Europa, Preußen erklärte 1806 Frankreich den Krieg und Herford gehörte schließlich teilweise zum Königreich Westphalen, teilweise zu Frankreich. Den in dieser Situation u.a. teilweise unzuverlässigen Gehaltszahlungen verdanken wir eine Liste der „Offizianten“ des Zuchthauses und ihrer Gehälter. Danach besteht das Personal zu dieser Zeit aus
| 1. | dem Zuchthaus Director Diederichs | 125 |
| 2. | dem Zuchthaus Cassen Rendant Graeven | 100 |
| 3. | dem Zuchthaus Doctor Hartog | 32 |
| 4. | dem Zuchthaus Chirurg Benorden | 27 |
| 5. | dem Zuchthaus Prediger Bismeyer | 80 |
| 6. | dem Zuchthaus Vorsänger Leisemann | 25 |
| 7. | dem Zuchthaus Expedit. und Actuar Hölscher | 20 |
| 8. | dem Zuchthausmeister Haarland | 96 |
| 9. | dem 1. Zuchthausknecht Siecher | 72 |
| 10. | dem 2. Zuchthausknecht Hülsmeier | 72 |
| 11. | der Krankenwärterin Haarland | 36 |
| 12. | der Wäscherin Eicheln | 48 |
Bei einem Teil des Personals hat es sich danach klar um Teilzeit- bzw. Bedarfskräfte gehandelt, etwa bei den beiden Medizinern und der Krankenwärterin. Auch bei Diederichs ist das Zuchthaus eine zusätzliche Aufgabe, denn „eigentlich“ ist er ja Stadtdirektor. Die konkrete Betreuung der „Züchtlinge“ leisten der Zuchtmeister und zwei Zuchtknechte – wir schließen daraus, dass die Zahl der Häftlinge in diesen Anfangsjahren noch nicht viel größer war als im Grauen Kloster; auch die Zahlen des Bauplanes lassen ja auf eine Belegung mit 40-50 Personen schließen.
Die oben genannten 14 „Offizianten“ verdienten zusammen 734 Taler pro Jahr. Für die Zeit vom Oktober 1804 bis Dezember 1807 sind aber nur 1.539 Taler 18 Silbergroschen gezahlt worden, der ausstehende Rest von 854 Talern 18 Silbergroschen wird am 07.02.1809 bei der „Königl. Zuchthaus Casse zu Herford“ reklamiert. [LAV NRW, D 607]
Der gleichen Akte entnehmen wir auch eine Zusammenstellung der Kosten. Diese betrugen
| Taler | Sgr | Pf | |
| - für Beköstigung der Züchtlinge | 2.511 | 8 | 3 |
| - für Feuerung und Beleuchtung | 617 | 1 | 9 |
| - für Medizin und Krankenpflege | 140 | 19 | -- |
| - für Waschen und sonstige Reinigung | 122 | 22 | -- |
Zehn Jahre später (Ende 1813) verzeichnet das Zuchthaus 205 Häftlinge, 135 Männer und 80 Frauen. Sie sitzen ein vor allem wegen Diebstahls, wegen Betrügereien und „Vagabondieren“, vereinzelt auch wegen Mord, etwa in der Form von Kindesmord. 1814 wird sogar eine „Completierung“ des Hauses mit einer Zahl von 350 Personen vorgesehen, „wofür hierselbst Raum vorhanden ist“. Aus den Akten wird nicht recht klar, wie man sich das vorgestellt hat – möglicherweise wurde zunächst der Armenhaus-Flügel mitgenutzt, denn dieses hat ja erst 1827 den Betrieb aufgenommen. Der Zustrom sollte jedenfalls aus den Provinzen Magdeburg, Halberstadt, Paderborn, Minden und Ravensberg kommen. [LAV NRW, J 001 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein, Nr. 423 Band 1, Blatt 226] Tecklenburg und Lingen werden nicht mehr genannt, anders als in den früheren Planungen.
Die Verpflegung war allerdings allem Anschein nach nicht wesentlich besser als im Grauen Kloster: An 23 Tagen des Monats November 1814 gab es
morgens 11 x Biersuppe und 12 x Mehlsuppe;
mittags je 2-3 x Linsen, Graupen, Blindhuhn, Wurzeln, Erbsen, Rüben,
Hafergrütze, Kartoffeln, weißen oder braunen Kohl;
abends Mehlsuppe und Milch, Hafergrütze und Kartoffeln, Buchweizengrütze, Graupen und Kartoffeln, Kartoffelsuppe etc.
[LAV NRW, J 001, Blatt 206]
Der Kaufmann Schrewe beantragte in dieser Zeit, dass ihm auch die Beleuchtung der Arbeitssäle durch Talgleuchten übertragen werde. Die bisherige Beleuchtung mit Öllampen (auf Zuchthauskosten) schädigte nach seinen Angaben die Gewebe. Schrewe erhielt für die Beleuchtung monatlich 26 Taler 16 Silbergroschen, für die Wintermonate insgesamt 160 Taler.
Direkt in Verbindung mit dem Bezug des neuen Zuchthauses war begonnen worden, über den Verkauf bzw. Abriss des alten, des Grauen Klosters zu diskutieren. Bereits 1804 war dieses von der Mindener Kriegs- und Domänenkammer „baubesichtigt“ worden, die Diskussionen zogen sich dann aber noch eine ganze Weile hin. 1817 veröffentlichte der Landrat „Bedingungen, unter welchen ein Teil des alten Zuchthauses am 1. f.M. auf Abbruch öffentlich und meistbietend verkauft werden soll. Vom Verkauf bleibt das sogenannte Lazareth und ebenso das Irrenhaus ausgeschloßen, weil beide Gebäude nicht wohl entbehrt werden können.“
1818 wurde auch das „Irrenhaus“ in die Verkaufsgespräche eingezogen. Für das Zuchthaus wurden zuletzt 485 Taler, für das Irrenhaus 275 Taler geboten. Der Erlös sollte der städtischen Armenkasse zufließen. [KAH A 12.07 Acta das alte Zuchthaus Gebäude die damit in Verbindung stehende Armenkloster Kirche und deren Abbruch betreffend]
1819 wurde festgelegt, das durch die Abrisse frei gewordene Gelände in Gärten umzuwandeln. [KAH B 917 Acta der durch Abbruch des alten Zuchthaus-Gebäudes und der Armen-Kloster Kirche leer gewordenen Plätze betreffend 1819-1820]
Die im Zuchthaus verstorbenen Häftlinge wurden nicht auf den kirchlichen bzw. städtischen Friedhöfen begraben. Aufgrund von Napoleons Verfügung wurde ja seit 1809 nicht mehr innerhalb der Stadt beerdigt, sondern auf dem Friedhof an der Eisgrabenstraße. Verstorbene Züchtlinge wurden in der Nähe des Zuchthauses, jedoch außerhalb der Stadtmauer begraben und zwar am Wilhelmsplatz am „Bärenstall“ in der Nähe der Bowerre.
Dies galt nicht für hingerichtete Häftlinge. Die Hinrichtungen fanden auf dem Lübberbruch statt, dem „alten Hexenverbrennungsplatz“, wie Pape & Polster aus Schierholz‘ Chronik berichten, [Rainer Pape und Mathias Polster, Vom Aawiesenpark bis Zur Bleiche. Bielefeld: Verlag für Reigonalgeschichte 2021, S. 256] und hier wurden die Leichen auch „verscharrt“ (so auch der offizielle Begriff). Diese Regelung galt auch für Züchtlinge, die vor ihrer Hinrichtung verstarben, etwa im April 1821 den zum Tode verurteilten Delinquenten Johann Adolph Schlingmann, der des Nachts an Schwindsucht gestorben war und nun von den Knechten des Scharfrichters abgeholt werden sollte. Ähnlich war es bei „der verstorbenen Inquisitin Witwe Sehlingmann“ im März 1817. [KAH A 1.122 Acta die Hinrichtung verurtheilter Verbrecher betreffend]
Bekannt sind drei Hinrichtungen auf dem Lübberbruch: zunächst am 04.05.1809 Heinrich Tappe und dann am 13.09.1810 Johann Caspar Niemann wegen Mordes. Dabei gab es anfänglich heftige Bürgerproteste gegen die Hinrichtungen auf dem Lübberbruch – bemängelt wurde, dass das „nun nicht nach den alten hergebrachten Gewohnheiten auf dem alten Markt“ geschehen sollte – und als Alternativen wurden angeboten die Berger Heide, der Langenberg und der Pagenmarkt. Am 08.09.1818 folgte die Hinrichtung des Brandstifters Johann Henrich Rahe – und 1844 hatte der Lübberbruch als Hinrichtungsstätte ausgedient. Seit einiger Zeit diente der Platz immer mehr als Ort für „staatstragende Feierlichkeiten“ und militärische Paraden und es waren darum auch mehrfach Aufschüttungen und Planierungen durchgeführt worden. [Sonja Langkafel, Rund um die große Kreuzung. Historische Jahrbuch für den Kreis Herford 2023. Bünde: Hügelland 2022, S. 227]
Das endgültige Aus als Hinrichtungsstätte kam, als der Direktor des Friedrichs-Gymnasiums, Dr. Friedrich Gotthold Schöne, den Turnunterricht eingeführt hatte und sich parallel ein Verein von Förderern des hiesigen Turnwesens bildete – Beginn der sportlichen Tradition des Lübberbruchs. Die Stadt stellte den unbenutzten Teil des Platzes zur Verfügung und der Uhrmacher Cotti leitete die Trockenlegung und Einebnung des Platzes für sportliche Zwecke. [Bernhard Otto, Aus der Geschichte des Friedrichs.Gymnasiums von 1840 bis in die Gegenwart. In: In alter Gebundenheit zu neuer Freiheit – 425 Jahre Gymnasium Fridericianum zu Herford. Herford: Busse 1965, S. 94] „Wöchentlich versammelte sich nun die gesamte Schülerschaft des Friedrichsgymnasiums, etwa 140 Schüler, auf dem Lübberbruch“ zu sportlichen Übungen – maßgeblich unter Anleitung von Unteroffizieren der Reservekompanie. [Bernhard Otto, S. 94 ]
Die letzte in Herford durchgeführte Hinrichtung (Friedrich Wilhelm Tebbe am 09.01.1858 wegen Mordes) musste deshalb „im Hofraum hiesiger Strafanstalt“ am Holland durchgeführt werden.
Der Gefängnis-Friedhof am Wilhelmsplatz ist im Übrigen bis heute klar erkennbar auf dem Herforder Kataster ausgewiesen (vgl. Abb. 5).
Während dieser Zeit wurden auch vermehrt Kriminalgefängnisse eingerichtet, die wir heute als Untersuchungsgerichte bezeichnen. Aus dem Jahre 1810 ist ein Bericht des Präsidenten des Kriminalgerichts in Herford erhalten, wonach das Herforder Zuchthaus als Kriminalgefängnis ungeeignet sei, weil dieses nur der Aufbewahrung, aber nicht der Bestrafung dienen solle:
„Von einem Aufbewahrungsgefängnis ist unleugbar alles zu entfernen, was der Ehre der
Inhaftierten wirklich Abruf thun, und als Strafe betrachtet werden könnte, nicht minder alles wodurch die Gesundheit leiden mögte.“ [LAV NRW, I 101 Königreich Westphalen Nr. A 10 Nr. 102 Bericht des Präsidenten des Kriminalgerichts in Herford über die Zustände im dortigen Gefängnis, bes. dem angeschlossenen Arbeitshaus 1810]
Gleichzeitig wurde das System der Polizei-Gefängnisse ausgebaut und systematisiert. So gibt es z.B. im Herforder Kommunalarchiv eindrucksvolle „Kerkerbücher“, in denen die Einsitzenden in ihren „Signalements“ (Beschreibungen) namentlich festgehalten sind. So enthält etwa das Kerkerbuch für 1819-1821 für zweieinhalb Jahre insgesamt 977 Namen von Häftlingen beiderlei Geschlechts, die gewöhnlich nur für ein oder zwei Tage einsaßen – wegen „Vagabondieren“, Hurerei, Defraudation (Betrug), Diebstahl oder Betteln. [KAH A 7.069 Kerkerbuch 1819-1821] Auch der Salz-Schmuggel kam vor. [KAH A 7.070 Kerkerbuch 1827-1829; Lippe trat erst 1841 dem preußischen Zollverein bei, insofern konnte er Salzschmuggel durchaus attraktiv sein] Die jüngsten Häftlinge waren hier 13 oder 14 Jahre alt und es gab auch zusätzliche Strafen, z.B. „40 Peitschenhiebe wegen Diebstahls einer Uhr“ oder Strafandrohungen wie die an die Ehefrau eines zu 2 Monaten Zuchthaus verurteilten Mannes: sie wurde „als ausländische Vagabondin über die Grenze gebracht und ihr die Rückkehr auf das preuß. Gebiet bey 2jähriger Zuchthausarbeit untersagt“. [KAH B 331 Gefangenentransporte 1822-1823]
Am 25.06.1873 brannte das Zuchthaus am Holland ab, wohl durch Brandstiftung eines Züchtlings. Alle Insassen wurden verlegt, und zwar sozusagen deutschlandweit:
100 nach Köln 50 nach Diez 60 nach Celle
60 nach Cassel und 15 nach Stade.
Praktisch gleichzeitig begann die Suche nach einem Bauplatz für eine größere Anstalt, die auf 450 Häftlinge angelegt war und 1883 an der Eimterstraße eröffnet wurde. Es handelt sich hier erstmals um ein Zellengefängnis, also um Einzelhaft, in das zunächst nur Männer einzogen, ab 1917 auch Frauen. 1939 wurde das Haus Jugendstrafanstalt. Weitere Details über diese Anstalt sind hier nicht weiter auszuführen, da vor rund 20 Jahren – anlässlich des 125-jährigen Bestehens des Hauses – eine Festschrift erschienen ist, die in eindrucksvoller Weise die Weiterentwicklung des Strafvollzugs vor allem in Richtung Sozialisierung und Ausbildung dokumentiert. [125 Jahre JVA Herford. Hg: JVA Herford. Bocholt: Reichenberg 2008]
Im folgenden – und letzten – Artikel dieser Serie wollen wir stattdessen über ein Kapitel des Strafvollzugs berichten, dass in den Entwicklungen des 19. Jahrhunderts hier eine besondere Rolle gespielt hat und noch heute spielt: die Seelsorge im Strafvollzug.
Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert (Rainer Brackhane)
Teil I. Das Provisorium im Grauen Kloster (1780 - 1804)
Teil II. Vorschläge für ein neues Zuchthaus (1798)




