Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert – Teil II. Vorschläge für ein neues Zuchthaus (1798) (Rainer B. Brackhane)

Strafvollzug in Herford im (18. und) 19. Jahrhundert

Teil II. Vorschläge für ein neues Zuchthaus (1798)

Rainer B. Brackhane

Seit den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts wurde in Herford an Plänen für ein neues “Zuchthaus” gearbeitet, nachdem die bisher genutzte zentrale Strafanstalt in Minden nicht mehr ausreichte und baufällig war. Herford sollte – aufgrund seiner Lage – nicht nur den lokalen Bedarf an Haftplätzen abdecken, sondern für die Provinzen Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen stehen. Im Juli 1781 wurde das Königliche Zuchthaus für die genannten Provinzen nach Herford verlegt – zunächst aber nur in ein Provisorium im Grauen Kloster – hier gemeinsam mit Waisenhaus, Lazarett und “Irrenhaus”, über dessen Mängel keinerlei Zweifel bestanden. 1798 hatte der Kammerassessor von Blomberg in einer sorgfältigen  Analyse die Fehler und Mängel aufgelistet 1  und ebenso differenzierte Verbesserungsvorschläge vorgelegt.  

Wir berichten nachfolgend über die Verbesserungsvorschläge des Herrn von Blomberg, die in vielerlei Hinsicht neuartig und fortschrittlich sind – und dennoch in einigen Aspekten weit hinter unseren heutigen Vorstellungen zurückbleiben, etwa wenn es um Sauberkeit und Hygiene geht. Blombergs Vorschläge bildeten später – 1804 – auch die Grundlage für das neue “Zuchthaus” am Holland.

Hatten die finanziellen bzw. ökonomischen Probleme bei der kritischen Bestandsaufnahme an letzter Stelle gestanden, so rücken sie bei den Verbesserungsvorschlägen auf den ersten Platz: ohne eine ordentliche und gesicherte finanzielle Basis, einen hinreichenden Etat (“Fonds”) für das neue Zuchthaus braucht man nach Herrn von Blombergs Meinung gar nicht erst anzufangen. Und er steht damit offensichtlich nicht allein, sondern kann sich auf entsprechende Vorschläge des Oberkammerpräsidenten Freiherr vom Stein beziehen. So beginnt er mit einer Verdreifachung des Ansatzes für die Fixkosten (§ 24): Die Zuweisungen aus den Provincialkosten (bisher 300 Taler) sollen auf 900 Taler steigen – durch je 200 Taler aus der Domänenkasse, aus der Accisekasse (Verbrauchssteuern) und aus der Kriegskasse. 

Die Aufnahmegebühren für die Häftlinge bleiben bei gut 110 Talern bestehen, und zwar sollen für jeden zu über vier Wochen “zum Zuchthause condemnierten Züchtling” aus Minden-Ravensberg fünf Reichstaler, für jeden zu mehr als zwei Jahren Verurteilten zehn Taler fällig werden. “Vagabonden”, die gewöhnlich nur kurzzeitig “von Polizei wegen” aufgenommen werden, bleiben gebührenfrei – sie sollen aber Verpflegungsgeld zahlen, “wenn sie dazu Vermögen haben”. (§ 25) Für Häftlinge aus Tecklenburg und Lingen werden ähnliche Regelungen vorgeschlagen; insofern bleibt auch hier die Summe der Zuweisungen konstant. 

Ähnlich bedeutsam wie die Frage der Fixkosten ist die des Verdienstes der Züchtlinge. Konnte der bisher nicht einmal die Verpflegungskosten abdecken, so wird hier eine deutliche Verbesserung angeregt.

[Die Verdienstfrage ist übrigens bis heute nicht befriedigend gelöst, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.23 zeigt; auch zur Frage der Arbeitspflicht im Strafvollzug gibt es durchaus unterschiedliche Standpunkte. Arbeit als Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahme ist aber wohl grundsätzlich unumstritten.]

Ebenfalls mit Bezug auf einen Vorschlag des Oberkammerpräsidenten soll statt der Flachsspinnerei auf die Baumwollspinnerei gesetzt und dafür ein entsprechender Unternehmer gesucht werden; drei Interessenten sind dazu im Gespräch, zwei davon aus Hattingen. 

“Wenn man nun im Jahre, nach Abzug von 60 Sonn- und Feiertagen” auf 305 Arbeitstage (!) kommt, lässt sich mit einem jährlichen Verdienst von gut 25 Talern pro Züchtling rechnen – bei 36 Häftlingen wären das 915 Taler – die Zeit, wo ein Züchtling angelernt werden muss, wird nicht bezahlt. (§ 27). Bisher konnten nur 114 Taler vom Verdienst der Häftlinge in die Kostengestaltung übernommen werden; hier würde es also zu einer beachtlichen Steigerung kommen. 

Den Zuschuss von Tecklenburg und Lingen zur Alimentation ihrer Züchtlinge erhöht Blomberg von 24 auf 35 Taler – mit Bezug auf ausführliche Berechnungen zu Bevölkerung und Fläche. 

Schließlich schlägt der Gutachter zwei neue Einnahmequellen vor, wiederum mit Bezug auf übergeordnete Instanzen – hier Oberkammerpräsident vom Stein und Stadtdirektor Diederichs. 

Da geht es zum einen darum, von allen gerichtlichen Verkäufen oder Versteigerungen (“Subhastationen”) einen bestimmten Prozentsatz oder wenigstens 200 Pfennige einzuziehen, wie dies bereits im Herzogtum Cleve üblich sei (1 %). Eine derartige Abgabe falle niemandem sonderlich lästig, sei aber effektiv: derartige Abgaben für das Zuchthaus Wesel hätten in zehn Jahren fast 18.000 Taler erbracht, pro Jahr also durchschnittlich 1.800. Herr von Blomberg setzt für Herford vorerst mindestens 100 Reichstaler an (§ 30). 

Außerdem wird ein Kleidergeld vorgeschlagen (§ 31). D.h. den Züchtlingen wird bei der Aufnahme “auf Kosten des Instituts” eine besondere Kleidung zur Verfügung gestellt, für die sie Kleidergeld bezahlen – dafür wird ihre eigene Kleidung geschont. Herr von Blomberg kalkuliert hierfür Einnahmen von 40 Talern ein, sodass sich aus diesen beiden neu vorgeschlagenen Posititionen Mehreinnahmen von 140 Talern ergeben.  

Insgesamt betragen die voraussichtlichen Einnahmen nach diesen Vorschlägen 2.200 Taler und 20 Silbergroschen pro Jahr – deutlich mehr als die bisherigen 583 Taler. Und dies ist zugleich die Grundlage für zweckmäßige Verbesserungen in den anderen diskutierten Bereichen. 

Da sind zunächst die baulichen Zustände zu nennen, die nur durch einen völligen Umbau der inneren Teile des Zuchthausgebäudes zu verbessern seien (§ 34). Aufgelistet wird nun ein Bedarf von insgesamt 24 Räumlichkeiten (!), um bei Arbeits- und Schlafräumen sowohl nach Geschlechtern als auch (erstmals) nach “Moralität” differenzieren, um jeweils die “Besseren” von den “Schlechteren” trennen zu können. Genannt werden weiter Krankenzimmer, Material- und Lagerräume, Speise- und Rauchkammern, aber auch ein Betsaal. Benötigt werden auch weitere Personalräume, etwa für zusätzliche Spinnknechte (auf Kosten des Manufacteurs, des Vertrags-Unternehmers) und für die Magd des Zuchtmeisters. Wir gehen hier nicht auf Details ein, weil ein grundlegender Umbau des Grauen Klosters ja dann durch den Neubau am Holland entfiel, und werden später – bei der Vorstellung des Neubaus – auf die Räumlichkeiten zurückkommen. Der gesamte Umbau sollte knapp 4.000 Taler kosten und während der Bauzeit sollten die Züchtlinge in das benachbarte Lazarett und die Lazarett-Insassen in das weitgehend leer stehende Fraterhaus verlegt werden. Hier wurden allerdings Probleme befürchtet, ”weil das Fraterhaus  …  unter Gerichtsbarkeit der Äbtissin steht, die sehr schwierig mit dessen Einräumung zu sein scheint.” 

Dann kommt von Blomberg auf das Thema zu sprechen, das ihm ganz offenbar besonders wichtig ist und oben schon angedeutet wurde: die “Classification der Züchtlinge nach ihrer Moralität”, da das Zuchthaus nicht nur Straf-, sondern “vorzüglich eine Besserungsanstalt” sein soll. Diese hat nach seiner Auffassung die Aufgabe, “die nach Möglichkeit zu bewirkende Umgestaltung der Verbrecher und Leichtsinnigen in nützliche, gute oder wenigstens unschädliche Staatsbürger” zu bewirken. Dazu sei es notwendig, “den blos leichtsinnigen, durch Leidenschaft oder Verführung fehlgeleiteten” Menschen nicht “dem kaltblütigen überlegten Verbrecher” gleich zu setzen. Maßstab der Beurteilung und Einschätzung soll dabei nicht das Strafmaß sein, sondern es muss “auf die ganze Summe der bei einem Individuum vorhandenen Sittlichkeit und die danach zu berechnende Besserungsfähigkeit Rücksicht genommen werden.” 

Dies soll durch eine dreiköpfige Kommission geleistet werden, “von deren psychologischen Wissen und durch Erfahrung erlangten Menschenkenntnis zu erwarten stünde, dass sie mit möglichster Genauigkeit die wahren Gesinnungen eines Menschen zu erforschen, das Wahre vom erlangten Schein zu unterscheiden, und mit einem Wort den Charakter des Individuums zu bestimmten wüßten.” 

Pro Geschlecht soll es zwei Klassen geben und die individuellen Einstufungen sollen jedes halbe Jahr überprüft werden.  

“Man könnte auf diese Art strafen und belohnen, ohne bei jeder Kleinigkeit zur Peitsche und zum Einsperren seine Zuflucht zu  nehmen.”  

Allein im Bethause und während der Freistunden an der frischen Luft soll die Trennung nach “Classen” entfallen, damit die Züchtlinge einander als (positives bzw. negatives) “Vorbild” dienen können. Die bessere “Classe” soll kleine Grade größerer Bequemlichkeit bieten – hier soll es keine Prügelstrafe geben, sondern nur – bei entsprechenden Vergehen – die  “Degradation in die schlechtere Classe”.  

“Auch könnte man einführen, daß die Züchtlinge der besseren Classe ihre eigenen Lederschuhe tragen dürften, die schlechteren aber Holzschuhe, welche ihnen gegeben würden.” (§ 35) 

Unterstützt werden soll dieser pädagogische Ansatz durch die “Ansetzung eines Zuchthauscatecheten”. Bereits 1794 sei beschlossen worden, “dass in allen Zuchthäusern ein zweckmäßiger Religionsunterricht für die Züchtlinge eingerichtet würde.” In Herford wurde für diese Aufgabe der dritte Lehrer am Friedrichs-Gymnasium, Prorektor Bergmann, vorgeschlagen. Er sollte – für 40 Taler und 20 Silbergroschen (jährlich) – morgens und abends Betstunden halten. Weil dafür aber kein “Fonds” da war, ist die Sache wieder eingeschlafen. Blomberg meint dazu, eine bloße Betstunde sei aber aber auch nicht hinreichend, notwendig sei eine ordentliche Catechetisierung, d.h. Religionsunterricht. Und damit tun sich erhebliche Probleme auf: “Weil aber die Arbeit in Entreprise gegeben wird”, können die Züchtlinge dem Unternehmer nicht während der Arbeitszeit entzogen werden. Außerhalb dieser Arbeitszeit (im Sommer 5 – 21 Uhr, im Winter 6 – 21 Uhr) kann der Catechet aber keine Betstunde halten – es bliebe nur Raum für eine kurze Andacht in der Mittagspause (12 – 13 Uhr). “Abends könnte dann der Zuchtmeister vor dem Essen ein Gebet verlesen” - aber all das wäre noch kein Catechetisieren, kein Religionsunterricht. Dennnoch veranschlagt der Gutachter “für dieses mühsame Geschäft” 50 Taler – und verweist im Übrigen darauf, dass die Züchtlinge ja Sonntags nachmittags in der Waisenhauskirche der Predigt beiwohnen könnten. Außerdem sei es Praxis, dass sie zweimal jährlich zum Abendmahle zugelassen würden, und er regt an, wenigstens an den beiden Nachmittagen zuvor einige Stunden zur Vorbereitung frei zu geben. Kurz: eine wirkliche Lösung für die religiöse Erziehung gibt es noch  nicht. Außerdem ist Herrn von Blomberg klar, dass es bei alldem bisher nur um die protestantischen Züchtlinge geht. Wie es mit den “Römisch-Catholischen” und den Juden “zu halten” sei,  “darüber würde demnächst, wenn nur die Hauptsache erst in Gang ist, nähere Überlegung zu pflegen sein.” (§ 36).

Die folgende Passage der Verbesserungsvorschläge betrifft die Themen “Zuchthauskleidung” und “Handtücher”. Herr von Blomberg legt auch hierzu detaillierte Kostenvoranschläge vor – wir wollen hier auf dieses Thema nur inhaltlich eingehen, um ein wenig mehr vom Zeit- und Lokalcolorit wiederzugeben; immerhin handelt es sich ja um Verbesserungsvorschläge.  

Die Zuchthauskleidung besteht aus Mütze, Jacke und Hose aus Drell für die Männer, aus Kappe, Camisol und Rock aus Leinen für die Frauen. Die Kleidung soll viermal im Jahr gewaschen werden – durch “die Krankenwärterin und bisherige Wäscherin für eine billige Zulage”. Es wird angenommen, dass nach einem Jahr die Hälfte des Kleidungsinventars “abgängig” ist, also neu beschafft werden muss (§ 37). 

An Handtüchern sollen vier Dutzend aus gröbstem Drell angeschafft werden, damit jede Classe (jedes der vier Schlafzimmer) wöchentlich ein (!) frisches bekommen kann; bei der jeweiligen Vierteljahres-Wäsche der Kleidung werden die Handtücher mitgewaschen. 

Zur Umsetzung der Hygiene: Jeden Morgen um 4 Uhr 30 bringt der Zuchtknecht größere Gefäße mit Wasser in alle vier Schlafräume und “nach gemachtem Gebrauch” wieder hinaus. In den Schlafräumen sollten auch einige Kämme zu finden sein  

“und die Züchtlinge bei Strafe gehalten sein, alle Morgen um ½ 5 Uhr aufzustehen, und von diesen Reinigungsmitteln Gebrauch zu machen, ehe sie an die Arbeit gehen. Reinlichkeit[Unterstreichung im Original] ist die Seele der Gesundheit.” (§ 38)  

Irgendwann zwischen Aufstehen und Arbeitsbeginn um 5 Uhr haben wir wohl auch das “Frühstück” einzuordnen. Wenn man heute Berichte aus “Umerziehungslagern” wie in Belarus liest, kann man sich das vorstellen: 10 min Aufstehen und Waschen, 10 min Frühstück. Wie das “Waschen” mit 10 oder mehr Menschen und einem Kübel Wasser aussehen soll, braucht allerdings schon etwas Phantasie. Außerdem gibt es ja mitunter morgens auch noch andere Bedürfnisse. Nebenbei: von individuellen Handtüchern oder Unterwäsche ist in den Ausführungen nicht die Rede, auch nicht von Besuchsmöglichkeiten, die ja einen Wäschetausch immerhin möglich gemacht hätten. 

Lieferung und Zubereitung der frischen Nahrungsmitttel sollen ausgelagert, also an Unternehmer außerhalb des Zuchthauses vergeben werden – ebenfalls einem Vorschlag des Oberpäsidenten vom Stein folgend. Man will damit eine Qualitätsverbesserung erreichen und es zugleich den Züchtlingen ermöglichen, sich über die Verpflegung beschweren zu können, ohne negative Konsequenzen im Arbeitsalltag befürchten zu müssen. Dazu liegen bereits Angebote von drei Kaufleuten vor, die sich im Mittel auf 2 Taler und 12 Silbergroschen pro Züchtling und Monat belaufen. Wenn man das Brennholz für die Zubereitung einbezieht, entstehen pro Jahr insgesamt Kosten von knapp 275 Talern – das wären 2 Silbergroschen 6 Pfennige pro Züchtling und Tag, immerhin ein Silbergroschen mehr als bisher. (§ 39) 

Der Gutachter hält es für möglich, dass – wie bisher – der Zuchtmeister auch die Zubereitung des Essens übernimmt, bringt dafür dann aber die zusätzliche Anstellung eines Kochs und einer Küchenmagd ins Gespräch.  

Ebenso große Bedeutung wie einer Verbesserung der Verpflegungs-Situation wird anderen Gesundheits-Maßnahmen zugemessen – wie etwa der Einrichtung von Ventilatoren in den Fenstern, um in den schwer staub-belasteten Räumen für Entlastung zu sorgen. Außerdem schlägt Herr von Blomberg vor, “dass die Züchtlinge alle Sonntag nach der Predigt auf den hinter dem Zuchthaus befindlichen Platz (ehemals Kirchhof) wenigstens 2 Stunden lang, wenn das Wetter es erlaubt, unter Aufsicht des Zuchtmeisters und Zuchtknechts geführt werden, um frische Luft zu schöpfen”.

Offenbar ist frische Luft für die Häftlinge bisher weitgehend ein Fremdwort. Die Arbeits- und Schlafräume sollen – jeweils bei Abwesenheit der Insassen – gelüftet, jedes Frühjahr geweißelt und auch ausgeräuchert werden. Kranke sollen in den anzulegenden Krankenzimmern von der Wärterin verpflegt werden und “auch zwischendurch von den Züchtlingen der besseren Classe” besucht werden können. (§ 40) 

Die Neueinrichtung ist auch mit einigen Gehaltsveränderungen verbunden. So soll der Zuchthausinspektor und Rendant Stadtdirektor Diederichs zu seinen Bezügen von 50 Talern (für diese Tätigkeit) künftig weitere 40 erhalten, weil seine ganze Arbeit aufwendiger wird. Aus ähnlichen Überlegungen sollen die Bezüge der Krankenwärterin und Wäscherin von 36 auf 40 Taler steigen. Umgekehrt wird das Gehalt des Zuchtmeisters von 72 auf 60 Taler vermindert: seine Aufsichtspflichten werden vermindert, wenn die Aufsicht in den Arbeitsräumen künftig durch einen Manufacturier, also durch einen Angestellten des auswärtigen Auftraggebers, übernommen wird. Außerdem hat der Zuchtmeister die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen, da er für das Kochen – wenn er den Zuschlag erhält – besonders bezahlt wird. (§ 41) 

Schließlich fasst Herr von Blomberg die nach seinen Vorschlägen zu erwartenden Kosten zusammen (§§ 42-50): 

Bei “Titel I” - Personalkosten sind statt bisher 122 nun 313 Taler anzusetzen, “vor allem durch das hinzukommende Salär eines Catecheten”.  

“Titel II" - Unterhalt des Gebäudes vermindert sich von gut 43 auf etwas mehr als 13 Taler, weil das Zuchthaus – in absehbarer Zeit – neu erbaut werden soll. (Konkretes wird dazu allerdings nicht gesagt.) 

“Titel III” - Feuerung und Licht (Lampenöl) sollen erheblich verbessert werden von bisher 59 auf künftig 242 Taler – vor allen durch eine Erweiterung des Zuchthauses auf wesentlich mehr Räume. 

“Titel IV” - Medizin und Krankenpflege sollen verbessert werden, angesetzt werden künftig acht Taler pro Jahr statt der bisherigen fünf. 

“Titel V” - in die “Beköstigung der Züchtlinge” wird deutlich mehr investiert, nämlich statt bisher 344 künftig 1481 Taler. 

Hinzu kommen 40 Taler für die neu einzuführende Anstaltskleidung und eine Position “Sonstiges” (die bei Herrn von Blomberg “Insgemein” heißt) von knapp 86 Talern. Zusammen ergibt das 2200 Taler und 20 Silbergroschen an Ausgaben, die genau dem Einnahmen-Betrag in gleicher Höhe ensprechen (s.o.).

An einigen Formulierungen des Textes wird deutlich, dass es vordergründig um dringend erforderliche Verbesserungen der Situation im Grauen Kloster, eigentlich aber um eine deutliche Änderung des ganzen Gefängnis-Konzepts geht. Im Hintergrund steht immer, dass sich vieles von den gemachten Vorschlägen im Grauen Kloster gar nicht verwirklichen lässt, weil dies viel zu beengt und außerdem selbst baufällig ist. D.h., ohne dass dies ausdrücklich formuliert wird, es liefen gleichzeitig Gespräche und Bemühungen um einen Neubau. Dieser konnte dann fünf Jahre später realisiert werden: 1801 verkaufte die Äbtissin das Fraterhaus am Holland an die Stadt, die es 1802 abreißen ließ. Es folgte der Neubau eines “Landarmen- und Zuchthauses” an gleicher Stelle, das als Zuchthaus bereits 1804 bezogen werden konnte; das Armenarbeitshaus nahm den Betrieb erst rund 20 Jahre später auf (1827). Die Gebäude des ehemaligen Franziskaner-Klosters wurden im 19. Jahrhundert allmählich abgerissen, der Turm 1825. Letzte Gebäudereste wurden erst 1970 im Zusammenhang mit dem “Haus zur Heimat” abgerissen. 

Im nächsten Teil dieses Berichtes berichten wir über das neue Zuchthaus am Holland.