Paula B. und ihr Problem mit dem Zahnersatz (Günter Wieske)

Paula B. und ihr Problem mit dem Zahnersatz

Günter Wieske

Stellen Sie sich einmal vor, Sie müssten zum Zahnarzt weil ihr Gebiss dringend einer Reparatur bedürftig ist und Sie lassen sich einen Kostenvoranschlag machen. Der Kostenvoranschlag, den Sie daraufhin erhalten, lautet auf 3.800.000,- Mark. Mal ehrlich, müssten Sie dann nicht auch zum Sozialamt gehen und um einen Zuschuss zu den Kosten bitten?

 

So erging es auch Frau Paula B., Kriegerwitwe mit zwei Kindern aus der Ahmser Straße in Herford. Allerdings geschah dies im Jahre 1923. Es waren die Jahre der Inflation, wo man in der Aktentasche seinen Wochen- oder Tageslohn nach Hause trug. Und wer zu jener Zeit noch Geld auf der Bank hatte, holte sich dieses im Koffer ab weil man nicht wusste, ob am nächsten Tag überhaupt noch Geld zu bekommen war. 

Obwohl es zu jener Zeit kaum etwas zu „beißen“ gab, war Frau B. eines Tages das Gebiss kaputt gegangen und so suchte sie ihren Zahnarzt in der Innenstadt auf. Dieser war bereit, den Zahnersatz zu reparieren und stellte ihr einen Kostenvoranschlag über 3.800.000,- Mark aus. Frau B. wusste aber, dass sie diese Kosten von ihrem monatlichen Einkommen nicht würde bestreiten können. Sie war eine Kriegerwitwe mit zwei Kindern, wobei die Tochter gerade erst zehn Jahre alt war. Der große Sohn befand sich zwar schon in der Lehre als angehender Klempner, aber er brachte auch nur 100.000,- Mark im Monat nach Hause. Sie begab sich also wieder zurück in ihre Wohnung, setzte sich an den Tisch und rechnete noch einmal alles durch.

 

Da war zunächst die Kriegerwitwenrente aus dem Militärverhältnis ihres gefallenen Mannes, der noch in den letzten Kriegstagen des Jahres 1918 als 42-jähriger den Tod fand. Diese Rente betrug für sie 1.771.440,- Mark. Die gleiche Summe erhielt sie noch einmal für ihre beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder als Waisengeld. Als weiteres Einkommen standen ihr dann noch die Teuerungszulage von 16.693.100,- Mark zur Verfügung, sowie der Lehrlingslohn ihres Sohnes von 100.000,- Mark und 350,- Mark aus der Sozialversicherung

Sie kam somit auf ein monatliches Gesamteinkommen von 20.363.330 Mark. An Miete musste sie zwar nur 5.000 Mark monatlich zahlen, aber ihr wurde auch klar, dass sie diese Reparatur von ihrem Einkommen nicht würde bezahlen können. Fast täglich steigende Lebensmittelpreise und die sonstigen nötigen Dinge für den täglichen Bedarf wären dann nicht mehr zu finanzieren gewesen. Als „Nur-Hausfrau“ ohne eigenes Einkommen fiel es ihr so schon schwer genug über die Runden zu kommen. 

 

In ihrer Not begab sie sich also zur Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, legte ihren Kostenanschlag vor und bat um Hilfe.

 

Der Sachbearbeiter war zwar recht freundlich und holte auch gleich ein Antragsformular aus seinem Schreibtisch, aber schon das nächste Formular: „Fragebogen zum Antrag auf Gewährung einer Unterstützung aus Mitteln der sozialen Kriegshinterbliebenenfürsorge“ bereitete ihr ein gewisses Unbehagen. Als sie dann auch noch die rund 30 Fragen wahrheitsgemäß beantworten sollte, da wusste sie im Moment nicht, was schlimmer war: die Zahnersatzreparatur und somit einige Zeit ohne Zähne zu sein oder die Beantwortung des Fragebogens. Es waren vor allem die Fragen, die über die persönlichen und wirtschaftlichen Angaben hinaus gingen und in denen sie keinen Bezug zu ihrem Antrag erkennen konnte oder der persönlichen Stellungnahme ihres Sachbearbeiters oblagen. Er vermerkte zur Frage: Sind Krankheiten in der Familie vorhanden „die Witwe ist nervenleidend.“ In der nächsten Spalte sollte ein Gesamteindruck der Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie eine Angabe über die Erziehung der Kinder gemacht werden. Der Sachbearbeiter stellte hierzu fest: „die Kinder werden gut erzogen.“

 

Als schließlich alle Fragen beantwortet waren schrieb der Beamte schrieb zur „Begründung der Bedürftigkeit und Notwendigkeit der Unterstützung“: „der Zahnersatz der Witwe bedarf dringend einer Reparatur. Nach anl[iegendem]. Kostenanschlag betragen die Kosten 3.800.000 Mark. Da es der Witwe schwer fällt die Kosten zu begleichen, bittet sie um eine einmalige außerordentliche Unterstützung.“

Im Auftrag der städt. Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegs- hinterbliebene Herford wurde nun der Antrag zur Entscheidung der Kostenübernahme (bzw. Zuzahlung) an die Hauptfürsorgestelle Münster überwiesen. Dies geschah am 28. August 1923 (das Datum wird später noch eine Bedeutung haben!) mit dem Bemerken: 

Wir nehmen zu dem Antrage wie folgt Stellung: „Der Antrag der Witwe wird befürwortet. Dadurch, daß sich der Sohn noch in der Lehre befindet, hat die Witwe durch Anschaffungen von Berufskleidung erhebliche Ausgaben. Wir bitten, der Witwe eine angemessene Unterstützung gewähren zu wollen.“

 

Am 10. September 1923 bekam die Fürsorgestelle Herford-Stadt von der Hauptfürsorgestelle Münster den Bescheid, dass zur Deckung der Zahnreparaturkosten 2.500.000 Mark aus den Mitteln der sozialen Fürsorge bewilligt worden sind. Es folgte der Hinweis, die Auszahlung des vorstehenden Betrages veranlasst werden solle und die zweckentsprechende Verwendung des Geldes überwacht werden müsse.

 

Am nächsten Tag verständigte der Sachbearbeiter der Fürsorgestelle sofort Frau B. von dieser positiven Nachricht und riet ihr, umgehend ihren Zahnarzt aufzusuchen um den Zahnersatz nun reparieren zu lassen. Das tat Frau B. dann auch.

 

Als sie dann allerdings am 22. September 1923 wieder zu ihrem Zahnarzt ging, ihren reparierten Zahnersatz eingepasst bekam und ihr nun die Rechnung übergeben wurde, da wären ihr vor Schreck die Zähne fast wieder aus dem Mund gefallen. Das, was Frau B. in ihren Händen hielt, las sich für sie so: 

„Rechnung für Frau B.:
Für Behandlung im Monat Sept. 1923
Reparatur am Gebiß
Zahn und Klammer eingesetzt
1 Plombe mit Behandlung
Mark 355.000.000“

Als Schlusssatz stand dann dort zu lesen: „Die Preise sind nur bei sofortiger Zahlung bindend. Rechnungen, welche nicht sofort bezahlt werden, werden später zu dem jeweiligen Tagespreis angesetzt.“

 

Der Schock, vom Kostenvoranschlag über 3.800.000 Mark bis zur endgültigen Rechnung von 355.000.000 Mark innerhalb von vier Wochen hielt bei Frau B. aber nur kurz an. Zu oft schon hatte sie in den letzten Wochen und Monaten derartige Preissprünge erlebt. So war sie auch nicht sonderlich erschüttert, als ihr der Zahnarzt das Gebiss noch einmal zu einer „letzten Bearbeitung“ entnommen hatte, sondern begab sich schnurstracks zu ihrem Sachbearbeiter in der Fürsorgestelle und legte diesem die Rechnung vor.

Dieser protokollierte am 22. September 1923 folgendes: „Es erscheint die Kriegerwitwe Paula B., Ahmser Str. wohnhaft und erklärt: Meine Zähne bedurften nach Ansicht des Stadtarztes dringend der Reparatur. Mein Gebiß war schadhaft geworden und mußte ebenfalls repariert werden. Für diese Behandlung wurde mir von der Hauptfürsorgestelle ein Betrag von 2.500.000 Mark bewilligt. Die Kosten belaufen sich aber auf 355.000.000 Mark. Ich bitte, bei der Hauptfürsorgestelle eine weitere Beihilfe zu beantragen, da es mir nicht möglich ist, diesen Betrag selbst zu bezahlen. Da der Betrag gleich bezahlt werden muß, andernfalls sich die Kosten höher stellen, mir dieses aber nicht möglich ist, bitte ich den Betrag vorzulegen und sofort anzuweisen und mir in drei Monatsraten von der Zusatzrente in Abzug zu bringen.“

 

Frau B. bat ihren Sachbearbeiter noch einmal eindringlich, den Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten, denn jeder weitere Tag der Verzögerung könnte die Rechnung noch weiter verteuern. Während Frau B. sich nun also wieder nach Hause begab, suchte der Sachbearbeiter seinen Vorgesetzten auf, schilderte kurz diesen Fall und übergab ihm den Antrag. Dieser erkannte die Dringlichkeit der Bearbeitung und da dieser Antrag den Stadtsäckel auch nicht belasten sollte, vermerkte er sein „Gesehen und einverstanden“ mit seiner Unterschrift noch am gleichen Tage.

 

Nun musste der Antrag nur noch dem Bewilligungsausschuss vorgelegt werden. Dieses geschah gleich am nächsten Tag und da es sich in dieser Angelegenheit nur um eine reine Formalität handelte, hatte er den Antrag noch am selben Tag wieder zurück. Nun brauchte er das Schriftstück nur noch mit amtlichem Stempel und Datum zu versehen.

 

Dies alles wusste die Kriegerwitwe B. natürlich nicht, als sie an diesem Tage von dem Stadtboten in der Ahmser Straße aufgesucht wurde und ihr ein postkartenähnliches Schreiben übergab. Sie wusste nur, dass sie sich am nächsten Tag in der Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene melden sollte und hoffte darauf, dass man ihrem Antrag stattgegeben hätte.

Als sie dann am nächsten Tag auf der Fürsorgestelle erschien, übergab ihr der Sachbearbeiter eine Zahlungsanweisung mit der sie sich zur Stadtkasse begeben sollte. Nachdem sie das Zimmer nun wieder verlassen hatte, machte sie sich sofort auf zur Zahlstelle wo ihr der Betrag (gegen Quittung) in bar ausgezahlt wurde.

Mit dem Geld in ihrer Einkaufstasche begab sie sich nun auf direktem Weg zu ihrem Zahnarzt, übergab ihm die Summe von 355.000.000 Mark und ließ sich dies auf ihrer Rechnung quittieren. Daraufhin erhielt sie auch ihr Gebiss wieder eingepasst und so ausgestattet ging sie erleichtert und froh wieder nach Hause, in der Gewissheit, endlich wieder feste Nahrung zu sich nehmen zu können.